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Standardlastprofile Gas

Mit der Umsetzung der Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Ausgleichsleistungen Gas (GABiGas) erfolgte zum 1. Oktober 2008 der Übergang zu einem Tagesbilanzierungssystem. Damit haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Anwendung der Standardlastprofile erheblich geändert. Die technischen Vorgaben für die Standardlastprofile sind mit dem neuen Regime zum 1. Oktober 2008 nicht geändert worden. Die in den SLP-Leitfäden aus den Jahren 2006 und 2007 enthaltenden Erläuterungen, Prozessbeschreibungen und Detailangaben, wie z.B. zu Kundengruppen, Profilkoeffizienten oder Wochentagsfaktoren haben daher weiterhin Bestand.

Im Zuge der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung IV (Änderungsfassung vom 30. Juni 2011) wurde auch der Leitfaden zur Abwicklung von Standardlastprofilen Gas überarbeitet. Da dieser Leitfaden in § 3 der Kooperationsvereinbarung aufgeführt ist, erhält er eine höhere Relevanz, da bei Einhaltung der Regelungen der Leitfäden, die Einhaltung der Kooperationsvereinbarung vermutet wird.

Neben einer grundlegenden Überarbeitung des Leitfadens zur besseren Anwendbarkeit wurde auch das ab 1. Oktober 2011 nach § 24 GasNZV anzuwendende Kochgaslastprofil sowie ein eigenes Kapitel zur Qualitätsüberprüfung und Verbesserung bei der Anwendung von Standardlastprofilen aufgenommen.

Der BDEW hat zusätzlich die Checkliste mit Fragen, die bei der Abwicklung von Standardlastprofilen Gas helfen soll Fehler zu vermeiden und Mehr- und Mindermengen zu reduzieren, überarbeitet.

Nachweispflicht

Darüber hinaus hat der BDEW für eine erste Prüfung der Profilausprägung ein unverbindlich ein Excel-Tool entwickelt, welches im Zuge der Nachweispflicht gemäß Leitfaden Standardlastprofil Gas genutzt werden kann. Hintergrund ist, dass alle Netzbetreiber mit synthetischem Standardlastprofilverfahren ab 01. Oktober 2013 auf die 04-Ausprägung als neue Standardausprägung umgestellt haben müssen. Dies gilt nur sofern sie keine weitere Prüfung der Ausprägung dahingehend durchgeführt haben, ob die bisherige Profilausprägung im konkreten Fall bessere Ergebnisse liefert.

Sollten sich im Netzkonto eines Netzbetreibers, der nicht die 04-Ausprägung verwendet, signifikante Abweichungen ergeben, ist der jeweilige Marktgebietsverantwortliche berechtigt, einen entsprechenden Nachweis über die Eignung des vom Netzbetreiber angewendeten Verfahrens zu verlangen. Dadurch soll überprüft werden, ob eine steilere Profilausprägung zu besseren Ergebnissen führen würde.

Für eine erste Prüfung stellt Ihnen der BDEW unverbindlich ein Excel-Tool in der Version Excel2010 zur Verfügung.

Zum besseren Verständnis ist das Tool mit Beispieldaten gefüllt. Diese können mit dem Button "Daten löschen" auf dem Tabellenreiter "Tageswerte" entfernt werden.

Dieses Excel-Tool kann unentgeltlich genutzt werden. Die Funktionalität dieses Tools wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte oder Funktionsweise des Tools wird vom BDEW keine Gewähr oder Haftung übernommen. Die Ergebnisse der Prüfung können von Ihnen als erste, unverbindliche Indikation genutzt werden.

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