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Stellungnahme zu Tenorentwürfen der BNetzA zu GasNZV-Festlegungsverfahren

Der BDEW hat sich an der Konsultation zu den Tenorentwürfen Stellungbezogen. Positiv zu bewerten ist, dass die Tenorentwürfe bereits einige Anmerkungen aus der Stellungnahme des BDEW aus der ersten Konsultation im Sommer 2024 berücksichtigen. Jedoch hinterlassen sie offene Fragen in einigen zentralen Punkten. Der BDEW setzt sich weiterhin dafür ein bei der Überführung der GasNZV in themenspezifische Festlegungen neue unverhältnismäßige Belastungen für Netzbetreiber und Marktteilnehmer zu vermeiden.

Erläuterungen und Hinweise

Am 13. Dezember 2024 hat die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Tenorentwürfe zur Gasnetzzugangsverordnung  (GasNZV) zur Konsultation gestellt. Diese überführen die bisherigen Bestimmungen der GasNZV in Festlegungen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten sollen. Der Tenorentwurf "KARLA Gas 2.0" umfasst die Kapazitätsregelungen und Abwicklung des Netzzugangs im Gassektor. "GaBi Gas 2.1" enthält die Vorgaben zur Bilanzierung Gas. Die einheitlichen Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas beinhaltet die Festlegung "GeLi Gas 3.0". Und den Netzzugang von Biogas ist in „ZuBio“ festgelegt.
 

 

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