Der BDEW begrüßt ausdrücklich das im vorliegenden Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ enthaltene Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Stromspitzen und zur Gewährleistung der Systemstabilität, die wichtigen Änderungen für einen zügigen und wirtschaftlichen Rollout von intelligenten Messsystemen sowie die notwendigen Folgeanpassungen der Umstellung des Stromhandels.
Besonders erfreulich ist, dass bereits wichtige Verbesserungsvorschläge des BDEW aufgenommen wurden, so wie unter anderem der Änderungsantrag zur Verlängerung der Genehmigungsfiktion für Ladesäulen von De minimis-Unternehmen. Der BDEW unterstützt alle Regelungen, die es der Energiewirtschaft ermöglichen, die Herausforderungen der Energiewende zu meistern.
Dazu gehören insbesondere die Maßnahmen, die dem schnellen Ausbau und sicheren Betrieb des deutschen Stromnetzes und der raschen Integration Erneuerbarer Energien in das Stromnetz dienen. Der BDEW hält es für dringend erforderlich, dass die in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen insgesamt noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Dabei ist es richtig, dass jetzt die „no regret“- Regelungen umgesetzt werden und die Zuständigkeit für weitere Konkretisierungen den nachgelagerten Behörden überlassen wird (kein Mikromanagement).
Im Übrigen muss die praktische Umsetzbarkeit gewährleistet und administrativer Zusatzaufwand vermieden werden. Wir weisen darüber hinaus darauf hin, dass einige im Regierungsentwurf zur „EnWG-Novelle“ enthaltene Regelungen in der nächsten Legislaturperiode ebenfalls dringend umgesetzt werden müssen.
Der BDEW verweist hierzu auf seine Stellungnahmen zum 1. Referentenentwurf und zum 2. Referentenentwurf. Im Sinne einer schnellen Umsetzung der dringlichsten Maßnahmen können diese Regelungen in einem Verfahren nach Neukonstitution des Bundestags neu vorgelegt und diskutiert werden.