Der BDEW begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und zur Sicherung der Anschlussförderung. Da 2025 und 2026 knapp 15 Prozent des Biogas-Anlagenbestands aus der EEG-Förderung fallen würden, ist eine rasche Klärung der Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb dieser Anlagen notwendig. Dabei gilt es, den Biogasanlagenbestand gesamtwirtschaftlich effizient weiterzuentwickeln und dafür wirtschaftliche Perspektiven zu eröffnen. Daher unterstützt der BDEW den grundsätzlichen Ansatz, die Anschlussförderung der Verstromung in Bestandsanlagen an flexible, also bedarfsangepasste, Stromerzeugung sowie den Erhalt von Wärmenetzen zu knüpfen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Anpassungen können ggf. vermeiden, dass Bestandsbiogasanlagen nur mangels wirtschaftlicher Alternativen in die Biomethaneinspeisung wechseln, was die Transformation des Gasnetzes und die Effizienz des Gasnetzbetriebs beeinträchtigen würde. Der BDEW plädiert deshalb dafür, den vorliegenden Gesetzentwurf mit den unten aufgeführten Änderungsvorschlägen zu verabschieden.