Als zentraler Baustein zur Verringerung von Treibhausgasemissionen sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz stellt die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für Deutschland eine ganz wesentliche Technologie der Energieversorgung dar. Die KWK sichert zuverlässig sowohl die Versorgung im Strom- als auch im Wärmebereich ab.
Knapp jede fünfte Kilowattstunde an der Nettostromerzeugung 2023 kam aus KWK-Anlagen. Mit Hilfe des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) konnten seit 2012 ca. 60.000 KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 13.630 Megawatt (13,63 GW) neugebaut, modernisiert oder nachgerüstet werden.
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere KWK-Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Genehmigungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr. Aufgrund von nicht zuletzt durch die Krisen der letzten Jahre bedingten anhaltenden Verzögerungen und Lieferschwierigkeiten können die Anlagen nicht rechtzeitig vor dem 31.12.2026 in Betrieb gehen, so dass das Risiko von Fehlinvestitionen besteht.
Neben der Förderung von KWK-Anlagen und der Förderung von Großwärmepumpen, Geothermie und Solarthermie in Form der iKWK betrifft das auch die Infrastrukturförderung, die neben Wärmespeichern auch für Wärmenetze enorm wichtig ist, um die im Wärmeplanungsgesetz und beim BMWK-Fernwärmegipfel gesetzten Ziele überhaupt erreichen zu können. Die Ungewissheit über eine Förderung der KWK über das Jahr 2026 hinaus, stellt bereits heute für viele Fernwärmenetzbetreiber eine große Unsicherheit in ihrer Netzausbauplanung dar.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß zur Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sehr zu begrüßen und ein wichtiges Signal der Politik, eine zeitnahe Verlängerung des KWK-Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode zu verwirklichen. Der BDEW begrüßt ausdrücklich, dass es einen Konsens zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen zur Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes gibt und plädiert mit Nachdruck dafür, dass die Fraktionen eine Einigung finden, die machbar und praxistauglich ist und zugleich beihilferechtlich klare Investitionssicherheit schafft.
Mit der vorliegenden Stellungnahme unterbreitet der BDEW einen Vorschlag für eine praxistaugliche und rechtssichere KWKG-Verlängerung, die auf der Formulierungshilfe der Bundesregierung aufbaut, weil diese an die bestehende beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission anknüpft.