Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 den Entwurf für ein Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann danach, voraussichtlich frühestens im März 2025, in Kraft treten. Über die in dem Gesetzentwurf enthaltene Einschränkung des mit der BImSchG-Novelle erst im Sommer 2024 eingeführten verschlankten Vorbescheids-Verfahrens (§ 9 Abs. 1a BImSchG) soll der Windenergieausbau besser gesteuert werden.
Über das verschlankte Vorbescheids-Verfahren konnte für Windenergieanlagen bisher u. a. die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit außerhalb von Windenergiegebieten festgestellt und gesichert werden. Eine solche Standortsicherung ist künftig außerhalb von Windenergiegebieten (und in Aufstellung befindlicher Windenergiegebiete) nicht mehr möglich. Hiervon ausgenommen sind Repowering-Vorhaben. Der BDEW hatte eine Übergangsregelung und ein Abstellen auf die Planreife nach § 245 e Abs. 4 BauGB (anstatt auf in Aufstellung befindliche Pläne) gefordert, dies ist aber nicht im Gesetz enthalten.
Der BDEW sieht die nunmehr beschlossene Regelung im Vergleich zu dem zuvor in den Bundestag eingebrachten Antrag der CDU/CSU (PDF) als vorzugswürdig an. Der Antrag der Union sah weitreichende Änderungen im WindBG und BauGB vor, die in ihrer Kombination deutlich über das Ziel der Steuerung hinausschossen und die der BDEW deswegen sehr kritisch sah. Weitere Einzelheiten zum Antrag der Union entnehmen Sie gerne der BDEW-Stellungnahme vom 13. Januar 2025.
Hintergrund
Das Gesetz ist eine Reaktion auf die in NRW in jüngster Zeit stark angestiegenen Vorbescheidsanträge ausserhalb von Windenergiegebieten. Da durch die bundesrechtliche Regelung nur Vorbescheidsanträge, aber nicht auch die vollumfänglichen Genehmigungsanträge erfasst werden, ist mit weitergehenden landesrechtliche Regelungen zur Sicherung der Regionalplanung zu rechnen. Dem ist aus Sicht des BDEW entgegenzusetzen, dass bei vollumfänglichen Genehmigungsanträgen bereits Investitionen in erheblichem Maße getätigt wurden, die nicht auf einen Schlag wertlos werden dürfen (siehe dazu ausführlich BDEW-Stellungnahme vom 13. Januar 2025).