Dossier: Strompreise

Wie bilden sich Strompreise und was bedeutet das für Verbraucher? Dieser Überblick beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Strommarkt.

Strompreisentwicklung: Was kostet Strom?

Im Jahr 2024 betrug der durchschnittliche Strompreis für private Haushalte 40,92 Cent pro Kilowattstunde. Im Vergleich zu 2023 ist der durchschnittliche Strompreis damit um 4,81 Cent pro Kilowattstunde bzw. 11 Prozent gesunken. Die Strompreisentwicklung geht aus der aktuellen BDEW-Strompreisanalyse hervor, die im Dezember 2024 erschienen ist.

Der Haushaltsstrompreis unterscheidet sich von dem Strompreis für Wirtschaft und Industrie. Aufgrund höherer Abnahmemengen kleiner und mittlerer Industriebetriebe, wird der Preis hier anders kalkuliert. Auch für diese Gruppen ist der Strompreis im Jahr 2024 gesunken. Der durchschnittliche Strompreis für kleine bis mittlere Industriebetriebe (inkl. Stromsteuer) betrug 16,99 ct/kWh im Jahr 2024. Das entspricht einem Rückgang um 7,47 ct/kWh gegenüber dem Mittelwert von 2023.

 

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

Diese vom Lieferanten beeinflussbaren Kosten machten im Jahr 2024 etwa 43 Prozent des Strompreises für Haushaltskunden aus.

Diese Gebühren decken die Kosten für die Netzinfrastruktur zwecks des Transports des Stromes ab und werden von der Bundesnetzagentur und den Landesbehörden überwacht. Sie betrugen im Jahr 2024 im Durchschnitt 29 Prozent des Strompreises, wobei regionale Unterschiede bestehen.

Diese durch staatliche Vorgaben beeinflussten Kosten beliefen sich im Jahr 2024 ebenfalls auf durchschnittlich 29 Prozent des Strompreises.

 

Warum gibt es beim Strom regionale Preisunterschiede?

Die regionalen Preisunterschiede beim Strompreis werden durch regional unterschiedlich hohe Konzessionsabgaben und Netzentgelte bestimmt. Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Strom- und Gasleitungen benutzt werden können. Die Netzentgelte hingegen variieren aufgrund unterschiedlicher Infrastrukturkosten und lokaler Gegebenheiten. Für Menschen in einer Großstadt fallen die Netzentgelte tendenziell geringer aus, weil die Kosten auf mehr Köpfe umgelegt werden können. Umgekehrt ist es in dünn besiedelten Regionen.

Die Bundesnetzagentur hat zum 1. Januar 2025 die Verteilung der Netzkosten neu geregelt. Durch die Neuverteilung werden Regionen entlastet, in denen die Netzkosten für den Ausbau zur Integration von Erneuerbaren Energien besonders stark gestiegen sind. In diesen Regionen sind die Netzentgelte im Jahr 2025 gesunken.

Hinzu kommt die unterschiedliche Höhe der Konzessionsabgabe an die örtliche Kommune. Diese ist abhängig von der Gemeindegröße und reicht von 1,32 ct/kWh bis 2,39 ct/kWh für private Haushalte.

Wie bildet sich der Preis an der Strombörse?

Energieversorger kaufen Strom entweder direkt beim Erzeuger oder – was der häufigere Fall ist – über die Strom- und Energiebörsen ein. An der Börse wird der Strom gehandelt, entweder über den Spot- oder über den Terminmarkt.

1. Der Spotmarkt: Dayahead- und Intraday-Handel

Am Spotmarkt handeln Energieversorger Strom, den sie am darauffolgenden Tag an die Endkunden liefern werden. Grundlage für diese Einkäufe sind Verbrauchsprognosen. An diesem Markt werden einmal am Tag alle Angebote gebündelt und in einer Auktion ein Marktpreis bestimmt.

Der Intraday-Markt erlaubt, jederzeit Strom zu handeln – sogar bis kurz vor die Lieferung. Ändert sich also kurzfristig das Wetter oder stimmt die Windprognose des Vortags nicht mehr, können die Händler ihre Positionen „intraday“, also am selben Tag, noch korrigieren. Ähnlich verhält es sich, wenn zum Beispiel der Verbrauch kurzfristig steigt oder sinkt, etwa weil sich Produktionsfahrpläne der Industrie ändern. Aufgrund der Möglichkeit, jederzeit handeln zu können, gibt es an diesem Markt keinen einheitlichen Preis, sondern nur Indizes. Der „ID3-Preis“ zum Beispiel bildet den mittleren Preis in den letzten Handelsstunden vor Lieferung ab.

An beiden dieser Märkte werden zudem Im- und Exporte aus dem Ausland automatisch abgebildet. Könnte man etwa am Day-Ahead mit einem französischen Kraftwerk oder mit einem dänischen Windpark den deutschen Bedarf billiger decken als mit einem deutschen Kraftwerk, wird automatisch das entsprechende Angebot angenommen. Diese sogenannte Marktkopplung verbindet alle europäischen Strommärkte (außer die Schweiz) miteinander und versucht in diesem Netzverbund den geringstmöglichen Preis für alle zu erzielen.

Zudem koppelt der Day-Ahead-Markt alle europäischen Strombörsen. Dadurch spielt es keine Rolle, ob man in Paris an der EPEX Spot handelt, in Oslo an der Nord Pool oder an der Wiener EXAA.

Von den Aufs und Abs an der Strombörse bekommen Endkunden in der Regel kaum etwas mit. Den Preis, den Energieversorger an der Strombörse bezahlen, schlägt sich nicht 1:1 auf den Strompreis von Endkunden mit Festpreisverträgen nieder. Vielmehr beschaffen sehr viele Versorger den benötigten Strom für die normalen Stromverträge ihrer Kunden langfristig am Terminmarkt (siehe unten) und glätten so Preisspitzen. Das bedeutet: Steigt etwa kurzfristig der Strompreis an der Börse stark an, bekommen das Endkunden nicht über ihre nächste Stromrechnung zu spüren.

2. Der Terminmarkt: Heute für (viel) später handeln

Energieversorger handeln am Terminmarkt den Wert des Stromes, den sie allerdings erst zu einem verabredeten, späteren Termin geliefert bekommen. Die Lieferung kann zum Beispiel in einem Jahr, in drei Jahren oder sogar noch später erfolgen. Dieser Handel findet bilateral statt, aber auch über Broker oder die Energiebörsen.

An Energiebörsen wie der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig wird Strom nicht direkt geliefert, sondern nur als Finanzprodukt gehandelt. Unternehmen kaufen und verkaufen dabei Preisverträge, um sich gegen zukünftige Preisschwankungen abzusichern. Zum Beispiel können sie heute einen bestimmten Strompreis für das nächste Jahr vereinbaren und später sehen, ob der tatsächliche Preis höher oder niedriger ausfällt.

Diese Methode sorgt für stabile und verlässliche Preise für Kunden und hilft Unternehmen, finanzielle Risiken zu minimieren. Durch solche Absicherungen können auch komplexe Energieprojekte wie Solaranlagen oder flexible Gaskraftwerke wirtschaftlich abgesichert werden.

Langfristige Beschaffung schützt Kunden vor Preissprüngen

Die allermeisten Stromlieferanten verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie. Die Kunden haben in der Energiekrise 2022 von dieser langfristigen Beschaffung profitiert. Die Strategie der Versorger glättet die kurzfristigen Entwicklungen an den Energiebörsen und schützt die Kunden vor starken Preissprüngen. So haben sich die Kosten der Strombeschaffung für Haushaltskunden in den Jahren 2022 und 2023 zwar mehr als verdoppelt, an den Strombörsen ist das Preisniveau phasenweise aber um mehr als das Zehnfache gestiegen.

Die langfristige Beschaffung bedeutet allerdings auch: So wie die Endkundenpreise in der Krise nicht unmittelbar und entsprechend den Preisanstiegen im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Die Endkundenpreise entwickeln sich auch in diesem Fall zeitversetzt.

Warum schwanken Strompreise?

Die Strompreisentwicklung wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die Schwankungen hervorrufen können. CO2-Kosten, das Wetter und selbst geopolitische Fragen können dabei eine Rolle spielen.

Schwankende Angebotsmengen entstehen am Spotmarkt insbesondere in einem auf Erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem, da Großwetterlagen Auswirkungen auf die Stromerzeugung haben. An Tagen mit viel Wind und Sonne kann es zunehmend zu Stunden mit extrem günstigen oder sogar negativen Strompreisen kommen. Umgekehrt können Tage mit wenig Wind und geringer Sonneneinstrahlung, sogenannte „Dunkelflauten“, Preisspitzen an der Börse verursachen. An solchen Tagen ist in einem größeren Gebiet die Stromerzeugung aus Photovoltaik- und Windanlagen niedrig.

Ein weiterer wesentlicher Faktor sind die Produktionskosten des Stroms, die durch Rohstoffpreise etwa für Gas und Kohle bestimmt werden. Steigende Rohstoffpreise führen in der Regel zu höheren Strompreisen. Zudem beeinflusst der CO2-Emissionshandelspreis die Produktionskosten von fossilen Kraftwerken.

Auch politische Entscheidungen, wie die Einführung oder Erweiterung von Auflagen, die Förderung Erneuerbarer Energien oder regulierter Netzentgelte, wirken sich auf die Strompreisentwicklung aus. Externe Ereignisse wie beispielsweise geopolitische Spannungen können zudem die Versorgungsketten stören und damit Preisschwankungen verursachen. Schließlich spielt auch der intensive Wettbewerb auf dem Energiemarkt eine Rolle, da er die Preisgestaltung der Anbieter beeinflusst.

Verbraucherperspektive: Was Kunden zum Strommarkt wissen sollten

Ein Stromgrundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem bestimmten geografischen Gebiet die meisten Haushalte mit Strom beliefert. In Deutschland ist der Grundversorger gemäß Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, alle Haushalte in seinem Versorgungsgebiet mit Strom zu versorgen, sofern kein anderer Vertrag mit einem Stromlieferanten besteht.

Die Grundversorgung umfasst die Belieferung von Strom und Gas zu veröffentlichten allgemeinen Preisen und allgemeinen Bedingungen. Diese sind in den Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas (StromGVV und GasGVV) durch den Gesetzgeber definiert. Grundversorger sind verpflichtet, in dem ihnen zugeordneten Netzgebiet eine „Ersatzversorgung“ anzubieten, wenn ein anderer Lieferant seinen vertraglichen Verpflichtungen der Energielieferung nicht nachkommt oder nachkommen kann. Dies ist zum Beispiel bei einer Insolvenz eines Energielieferanten der Fall. Kunden sind damit vor Risiken einer Lieferunterbrechung geschützt. Diese Absicherung fördert den Wettbewerb, da Kunden keine Versorgungsunterbrechung befürchten müssen – egal welche Lieferanten sie gewählt haben.

Der Grundversorger spielt also eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Energieversorgung für alle Haushalte. Kunden haben jedoch immer die Möglichkeit, von der Grundversorgung zu einem anderen Anbieter zu wechseln, um von möglicherweise günstigeren Tarifen zu profitieren.

Es gibt verschiedene Arten von Stromverträgen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Verbraucher gerecht werden. Grundsätzlich ist zwischen den vom Grundversorger angebotenen Grundversorgungsverträgen und den sogenannten Sondervertragsprodukten von Lieferanten zu unterscheiden.

Grundversorgung

Bei diesem Tarif ist die Grundversorgungsverordnung die vertragliche Basis der Energielieferung. Sie ist eine gesetzliche Vorgabe und umfasst alle notwendigen Regelungen vom Zustandekommen des Vertrages bis zur Kündigung. Haushaltskunden haben einen Anspruch auf Grundversorgung. Die Besonderheit der Grundversorgung ist der mögliche konkludente Vertragsschluss. Das bedeutet, der Vertrag kommt durch Entnahme der Energie am Zählpunkt zustande. Dem Kunden werden unbefristete Laufzeiten und sehr kurze Kündigungsfristen geboten. Modalitäten zu Preisänderungen im Rahmen der Grundversorgung sind gesetzlich geregelt.

Sonderverträge

Kunden, die nicht im Rahmen der Grundversorgung Energie beziehen möchten, können unter einer Vielzahl von sogenannten Sondervertragsprodukten wählen. Diese Sondervertragsprodukte sind im Rahmen der Regelungen im Energiewirtschaftsrecht und des allgemeinen Vertragsrechts vom Energieversorger frei gestaltbar. Die Konditionen der Verträge sind unterschiedlich und richten sich nach Bedürfnissen der jeweiligen Kundengruppe. Damit der Vertrag zustande kommt, muss der Kunde aktiv das Vertragsangebot des Lieferanten annehmen. Laufzeiten und Kündigungsfristen variieren je nach Produkt.

Innerhalb der Sonderverträge gibt es eine Vielzahl von Tarifgestaltungen. Neben der Laufzeit der Verträge von einem Monat bis zu zwei Jahren sind Preisgarantien für einzelne Preisbestandteile oder den Gesamtpreis häufiges Unterscheidungsmerkmal der Verträge. Es gibt auch reine Ökostromtarife. Bei Stromverträge mit dynamischen Strompreisen ist der Preis für Endkunden vom Großhandelspreis abhängig. Zeitpunkt und oder die Menge des Strombezugs beeinflussen hier den Preis für den Kunden.

 

Wie kann ich Strom sparen?

LED-Lampen sparen im Vergleich zur herkömmlichen Glühlampe bis zu 90 Prozent Strom.

Wäschetrockner verbrauchen viel Energie. Wer seine Wäsche an der Luft trocknen lässt, spart den Strom für den Trockner ein.

Das Programm läuft länger und kommt dafür mit weniger warmem Wasser aus. So sparen Verbraucher am Strom, aber nicht an der Sauberkeit. Dasselbe gilt für die Waschmaschine.

Viele elektronischen Geräte im Haushalt wie etwa Fernseher oder Spielkonsolen wechseln in den Standby-Modus, wenn man sie ausschaltet. Der Standby-Modus ist erkennbar an einer kleinen, leuchtenden Lampe am Gerät. Dabei verbrauchen sie weiter Strom. Besser ist es also, die Geräte ganz auszuschalten, entweder durch Ziehen des Steckers oder, etwas praktischer, mit einer Steckdosenleiste mit Schalter.

Wer Wasser zum Kochen bringen möchte, sollte lieber einen Wasserkocher als den Herd benutzen. Die Wasserkocher schaffen das mit weniger Energie. Hat das Gericht eine längere Garzeit, können Verbraucher mit einem Schnellkochtopf Energie sparen. Und: Das Vorheizen des Backofens ist häufig überflüssig.

Mehr Tipps zum Energiesparen finden Sie bei der BDEW-Initiative "Sparen was geht".

 

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