Auch in den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Rückgang der
Anzahl öffentlicher Telekommunikationseinrichtungen zu rechnen.
Nichtsdestotrotz sind für die verbleibenden ca. 22.000 Bestandsgeräte in
öffentlichen Netzen auch in Zukunft pauschalierte Verbrauchswerte
anzusetzen. Der BDEW hat sich mit der Deutschen Telekom AG auf zukünftig
geltende Verbrauchspauschalen verständigt.
Die Stromverbrauchspauschalen für Telekommunikationseinrichtungen betragen ab dem Jahr 2017:
Klassik: klassische Fernsprecheinrichtungen: 250 kWh/a
Premium: Fernsprechsäulen mit Display und / oder Funkmodem (Faktor 2): 500 kWh/a
Business; Fernsprechsäulen mit Display und / oder Funkmodem (Faktor 3): 750 kWh/a
Internetterminal: Multimediastation (Faktor 5): 1.250 kWh/a.
Neu
ist die Verbrauchspauschale in Höhe von 750 kWh/a, welche aufgrund
neuer Technik und einer nicht möglichen Einordnung in die anderen
Kategorien notwendig wird. Da in Zukunft mit einer zunehmenden
Ausrüstung vorhandener Geräte mit einem Funkmodem (Hotspot) gerechnet
werden kann, müssen für entsprechende Einrichtungen nach erfolgter
Umrüstung geänderte Verbrauchswerte über Stammdatenänderungsprozesse
gemäß GPKE gegenüber den Netzbetreibern angezeigt werden.
Telekommunikationseinrichtungen der Deutschen Telekom AG sind
zählpunktscharf dem Lieferanten PASM GmbH (Power & Air Solution
GmbH) zugeordnet. Eine Zusammenfassung mehrerer
Telekommunikationseinrichtungen zu einem Zählpunkt ist nicht möglich.
Telekommunikationseinrichtungen
werden zumeist über Standardlastprofile bilanziert. Dabei finden vor
allem die Profile der Kategorie G3 sowie ähnlich spezifizierte Profile
der Verteilnetzbetreiber Anwendung. Die Regelung zum
Schwachlastverbrauchsanteil von 40 Prozent gilt entsprechend.