Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Mitteilung Nr. 8 und Nr. 9 zum Redispatch 2.0 konkrete Anforderungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und Beginn des bilanziellen Ausgleichs durch den Verteilernetzbetreiber formuliert. Verteilernetzbetreiber sind demnach dazu verpflichtet dem BDEW unverzüglich mitzuteilen, ab wann dieser den bilanziellen Ausgleich durchführen wird. Bitte senden Sie hierfür folgendes Formular ausgefüllt per E-Mail an den redispatch2.0@bdew.de.
Eingegangene Formulare werden in nachfolgender Liste zusammengeführt. Hierdurch soll zusätzliche Transparenz unter den Prozessbeteiligten geschaffen werden und damit Unklarheiten bei der Zuständigkeit zur Durchführung des bilanziellen Ausgleichs vermieden werden.
Die Liste der Verteilernetzbetreiber, die den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen durchführen, wird täglich aktualisiert, einschließlich etwaiger Anpassungen gegenüber zuvor veröffentlichten Versionen. Bitte beachten Sie, dass nur die Firma des Netzbetreibers mit BNR-Nummer, die Postleitzahl, Ort und das Datum des Beginns des bilanziellen Ausgleichs durch den Netzbetreiber veröffentlicht wird. Die Felder „Ansprechpartner/-in“ und „Telefonnummer für Nachfragen“ werden nur für interne Zwecke benötigt.
Disclaimer: Die nachfolgende Liste basiert allein auf den entsprechenden Meldungen der darin aufgeführten Unternehmen. Die Liste wurde nicht vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (nachfolgend „BDEW“) eigenverantwortlich erstellt und auch keiner Prüfung der Richtigkeit der Angaben vorgenommen. Für die Richtigkeit der Angaben sind allein die Unternehmen verantwortlich, eine Haftung des BDEW ist - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen.