Die Unterzeichner haben Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Brief geschrieben und hier beispielhaft Regelungsvorschläge genannt, die von den Beschlüssen der KWSB abweichen:
Entschädigungslose gesetzliche Stilllegungen widersprechen dem konsensualen Gesamtvorschlag der KWSB. Ordnungsrechtliche Stilllegungen sollen nur zum Tragen kommen, wenn andere vorgeschlagene Maßnahmen scheitern, und müssen entschädigt werden.
Auf Grundlage der KWSB-Empfehlungen müssen die Ausschreibungen bis 2030 erfolgen und eine „angemessene Entschädigungsleistung“ gewährleisten.
Generell ist mit einer zeitnahen Gesetzgebung sicherzustellen, dass die schrittweise Reduktion der Leistung von Kohlekraftwerken im von der KWSB festgelegten Umfang bis 2022 erreicht werden kann.
Das KWKG, inklusive des Kohleersatzbonus, muss ausreichende Anreize für den Brennstoffwechsel hin zu Gas und Erneuerbaren Energien bieten und bis 2030 verlängert werden.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energie auf 65 Prozent bis 2030 – wie von der KWSB vorgesehen – ist zentral, um die wegfallende Kohlestromerzeugung zu ersetzen und so die Erreichung des Klimaziels sowie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen müssen robust und verlässlich geschaffen werden.
Für bereits gebaute, aber noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke hat die KWSB empfohlen, eine Verhandlungslösung zu suchen, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen. Dieser Empfehlung muss im Rahmen der Verhandlungen Rechnung getragen werden.
Die vorgesehene Änderung im Energiewirtschaftsgesetz zur Entlastung privater und gewerblicher Stromverbraucher entspricht den Empfehlungen der KWSB und muss verlässlich rechtzeitig umgesetzt werden.
Die Sicherheitszusage für die Beschäftigten muss eingehalten werden, um unbillige soziale Härten und wirtschaftliche Nachteile für die betroffenen Beschäftigten zu vermeiden und betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.
Die gesetzlichen Grundlagen für das Anpassungsgeld sind zu schaffen. Zudem ist als Teilnahmevoraussetzung bei den geplanten Ausschreibungen für Steinkohlekraftwerke sicherzustellen, dass die Sozialverträglichkeit und der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen tarifvertraglich abgesichert werden.
Die KWSB hat ein klares Monitoring für eine Evaluierung der Wirkungen der Maßnahmen vorgeschlagen. Diese Evaluierungen sollen 2023, 2026, 2029 und 2032 in Hinblick auf Klimaschutzziele, Versorgungssicherheit, Stromkosten, regionale Entwicklung und Beschäftigung stattfinden.
Da diese Punkte im aktuellen Referentenentwurf nicht entsprechend der KWSB-Empfehlungen umgesetzt werden, ist der Gesetzesentwurf nach Meinung der Absender nicht geeignet, einen planbaren und rechtssicheren Kohleausstieg zu gewährleisten.