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Veröffentlichungspflichten nach §14a EnWG

BDEW empfiehlt Format für die Umsetzung.

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Nach Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27. November 2023 müssen Netzbetreiber Informationen über Steuerungshandlungen im Sinne von § 14a EnWG über eine gemeinsame Internetplattform (VNBdigital) veröffentlichen. Der BDEW konsultiert die erarbeiteten Empfehlungen für eine einheitliche Ausgestaltung in bundeseinheitlichem Format zur Umsetzung der Veröffentlichungspflichten über Steuerungshandlungen.

Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur haben am 27. November 2023 die Festlegungen zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG (Az.: BK6-22-300 und BK8-22/010-A) erlassen.

Netzbetreiber haben Steuerungshandlungen zu veröffentlichen

Die Festlegungen traten bereits sehr unmittelbar am 01.01.2024 in Kraft, sodass wesentliche Festlegungsinhalte zu diesem Datum umgesetzt werden mussten. Andere Regelungsinhalte mussten nicht sofort umgesetzt werden, sondern wie vom BDEW gefordert sukzessiv.

Veröffentlichungen der Netzbetreiber nach Ziffer 8.4. der Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 haben erstmalig ab dem 01.03.2025 zu erfolgen. Ziffer 8.4. der Festlegung weist den Netzbetreibern die Aufgabe zu, Informationen über netzorientierte und präventive Steuerungshandlungen im Sinne von § 14a EnWG über eine gemeinsame Internetplattform (VNBdigital) zu veröffentlichen, um die Nachvollziehbarkeit der erforderlichen Steuerungsmaßnahmen zu erhöhen.

Format für die Veröffentlichungspflichten beim BDEW erarbeitet

Gemäß Tenorziffer 2.d. des Beschlusses wird den Netzbetreibern aufgegeben, Empfehlungen für eine einheitliche Ausgestaltung in bundeseinheitlichem Format zur Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach Ziffer 8.4. der Anlage 1 unter angemessener Beteiligung der relevanten Marktakteure und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur zu erarbeiten.

Der BDEW hat mit seinen Mitgliedsunternehmen die Empfehlungen erarbeitet. Mit der Konsultation dieses Dokuments gewährleistet der BDEW, dass die Ausarbeitung der bundeseinheitlichen Empfehlungen mit den Marktakteuren fortgesetzt wird. Im Zuge dieses Prozesses fanden am 15. Februar und 28. Mai 2024 Workshops der Bundesnetzagentur statt. Der BDEW hat dort bereits den laufenden Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Veröffentlichungspflichten vorgestellt.

Haben Sie Anmerkungen zu den Empfehlungen? Lassen Sie uns diese gerne bis 6.09.2024 zukommen: an jaromir.simon@bdew.de

Die Empfehlungen für eine einheitliche Ausgestaltung in bundeseinheitlichem Format werden der Bundesnetzagentur am 1.10.2024 nach öffentlicher Konsultation vorgelegt.

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