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BDEW äußert sich zum Vorschlag des IDW zur EMIR-Compliance-Prüfung

Bereits seit März 2013 sind die Vorgaben zum Umgang mit OTC-Derivaten in Kraft, die durch die EU-Verordnung Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) angewendet werden müssen. Mit der Einhaltung der Vorgaben sind in Deutschland die Wirtschaftsprüfer betraut worden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zur einheitlichen Umsetzung dieser Prüfung ein Positionspapier veröffentlicht. Der BDEW setzt sich in seiner Stellungnahme für eine sachgerechte Prüfung ein, die unnötigen Aufwand vermeidet.

Die "European Market Infrastructure Regulation", kurz "EMIR", regelt bereits seit August 2012 die Melde- und Clearingpflichten beim Handel von Derivaten im außerbörslichen Bereich (OTC-Derivatehandel). Anders als in den meisten EU-Staaten, in denen die beaufsichtigende Behörde die Prüfung durchführt, ist in Deutschland der Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Einhaltung der Vorgaben (EMIR-Compliance-Prüfung) betraut. Die wichtigsten Vorschriften der EMIR sind das regelmäßige Prüfen des OTC-Derivate-Bestandes, die Meldung aller Derivate an ein Transaktionsregister sowie die Einhaltung der Risikominimierungstechniken. Der Entwurf für Vorgaben bei der Durchführung der Prüfung, den der IDW im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zur Diskussion in der Fachöffentlichkeit gestellt hat, spielt daher für die Unternehmen der Energiewirtschaft eine bedeutende Rolle.

Wichtigstes Anliegen in der BDEW-Stellungnahme ist es, darauf hinzuweisen, dass die nationale EMIR-Compliance-Prüfung sich nur auf die Vorgaben aus der EMIR und der konkretisierenden "Q&A" (Fragen und Antworten) der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) erstreckt. Nur so können der Aufwand bei den zu prüfenden Unternehmen minimiert und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.

Zentrale Forderungen der BDEW-Stellungnahme

Die im IDW-Positionspapier dargestellten Vorgaben zur Einhaltung der EMIR sind aus Sicht des BDEW weitgehend akzeptabel. Jedoch ist der BDEW der Auffassung, dass einige Passagen des IDW-Entwurfs über die Vorgaben der EMIR hinausgehen. Im Besonderen weist der BDEW darauf hin, dass die Derivate-Defintion zu weit gefasst ist. Nach Auffassung des BDEW sind physische Lieferverträge, auch wenn sie Take-or-Pay-Klauseln beinhalten, keine Derivate im Sinne der EMIR.

Zudem sind nach Ansicht des BDEW "freiwillig geclearte" Derivate von der Anwendung der Risikominimierungstechniken ausgenommen. Des Weiteren weist der BDEW in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Unternehmen lediglich zur Prüfung des sogenannten Unique Trading Identifier (UTI) verpflichtet sind. Darüber hinausgehende Abstimmungspflichten - wie vom IDW vorgeschlagen - würden zu deutlich erhöhtem Aufwand führen.

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