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Windenergie an Land: Flächen sind dringend notwendig, schnell und ausreichend bereitzustellen

Der BDEW fordert ein verbindliches Flächenziel und unterbreitet Vorschläge für Erleichterungen im Planungsrecht.

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© geogif / Shutterstock

Die Gewährleistung einer möglichst weitgehenden souveränen Energieversorgung mittels Erneuerbaren Energien wird immer dringlicher. Für den Ausbau der Windenergie braucht es insbesondere einen schnellen Weg zu mehr Flächenverfügbarkeit und effizienten Planungsverfahren.

Aufbauend auf seinen „25 Vorschläge(n) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren“ vom August 2021, hat der BDEW nunmehr speziell für das Planungsrecht von Windenergieanlagen an Land ein Positionspapier für Verbesserungen erarbeitet.

Kernforderung ist die verbindliche Festschreibung eines von vorneherein auskömmlichen Flächenziels (leichte Anhebung der 2 Prozent aus dem Koalitionsvertrag um 1-2 Prozent). Darüber hinaus müssen bestehende Repowering-Standorte erhalten bleiben und von der Ausschlusswirkung standortsteuernder (Über-)Planungen herausgenommen sowie weitere Maßnahmen im Planungsrecht ergriffen werden.

Verbindliches Flächenziel

Der BDEW erachtet die verbindliche Festschreibung eines Flächenziels als wesentlich, um die planerische Ausweisung ausreichender Flächen für die Windenergie an Land sicherzustellen. Dazu wird mindestens 2 Prozent der Landesfläche erforderlich sein. Um in tatsächlicher Hinsicht die Gefahr zu antizipieren, dass die ausgewiesene Fläche faktisch nicht genutzt werden kann, sollte das Flächenziel von vornherein höher angesetzt werden. Es sollte durch den Bund ein konkreter Flächenwert für jeden Planungsraum anhand einer transparenten Berechnungsgrundlage ermittelt und festgelegt werden. Bis das Flächenziel allerdings verbindlich gelten kann, ist der Übergangszeitraum – der aus klima- und energiepolitischer Notwendigkeit nicht mehr als zwei Jahre ab Inkrafttreten der Regelung dauern sollte – rechtssicher und effektiv auszugestalten.

Planungen erleichtern

Die Verfahren müssen erleichtert und beschleunigt werden. Beispielsweise sollte die höchst komplexe Abgrenzung zwischen harten und weichen Tabuzonen künftig vom Gesetzgeber vorgegeben und nicht der Rechtsprechung überlassen werden. Auch sollte der Gesetzgeber den Ausbau erneuerbarer Energien durch gesetzliche Festschreibungen in allgemeinen Abwägungsentscheidungen stärken und die Fehlentwicklung pauschaler Mindestabstände zur Wohnbebauung rückgängig machen.

Fehlerheilung und Planerhaltung

Zur Gewährleistung schneller und effektiver Planungsverfahren muss für den Fall, dass auf Planungsebene Fehler auftreten, ein Instrumentarium geschaffen werden, welches ermöglicht, die Fehler effektiv und zeitnah zu beheben. Sofern Planungsfehler auftreten, darf der Windenergieausbau nicht gefährdet werden. Diesbezüglich sind Regelungen zur Planungssicherung anzupassen.

Außerdem bedarf es einer bundesgesetzlichen Klarstellung, dass eine Umgehung der bodenrechtlichen Wertung der Privilegierung der Windenergie im Außenbereich durch Länder-Moratorien nicht zulässig ist.

Der BDEW wird das Positionspapier in die laufende Debatte einbringen. Entsprechende Gesetzesentwürfe sollen im Rahmen des anstehenden „Sommerpakets“ vorgelegt werden.

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