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Zu den Ausschreibungsergebnissen für 2025 Dach-PV-Anlagen

Ausgeschrieben wurde ein Volumen von 315 MW. Es wurden 169 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 369 MW eingereicht.

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© Halfpoint/Shutterstock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. März 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde des Jahres 2025 für PV-Dach-Anlagen über 1 Megawatt (MW) zum Gebotstermin 1. Februar 2025 bekanntgegeben. Ausgeschrieben wurde ein Volumen von 315 MW. Es wurden 169 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 369 MW eingereicht. Damit hat der Gebotstermin eine leichte Überzeichnung aufgewiesen. Insgesamt erteilte die BNetzA 143 Geboten mit einer Gebotsmenge von 317 MW einen Zuschlag. Mit 9,10 Cent/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert deutlich unter dem festgelegten Höchstwert von 10,40 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte betrugen zwischen 7,90 und 9,69 ct/kWh. In der Vorrunde lagen die ermittelten Zuschlagswerte zwischen 7,45 und 9,69 ct/kWh.

Verteilung der Gebote

Mit weitem Abstand entfällt regional betrachtet das größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Nordrhein-Westfalen (78 MW, 29 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (49 MW, 20 Zuschläge) und Sachsen-Anhalt (35 MW, 16 Zuschläge). Laut Bundesnetzagentur hatte das größte für ein Dach-Photovoltaik-Projekt in dieser Ausschreibungsrunde abgegebene Gebot eine Kapazität von 12,1 Megawatt (MW). Insgesamt hatten 55 der Zuschläge für geplante Photovoltaik-Anlagen eine Leistung von jeweils über zwei Megawatt.

Zuschlagsmengen für PV Aufdach nach EEG Ausschreibung im Februar 2025

Der BDEW begrüßt die Regelungen zur Dämpfung von Photovoltaik-Stromeinspeisespitzen in der Mittagszeit, die mit der kleinen EnWG-Novelle eingeführt worden sind. In Zukunft erhalten Photovoltaik-Betreiber keine Einspeisevergütung mehr, wenn sie Strom ins Netz in solchen Zeiträumen mit negativem Strompreis einspeisen. Zudem muss bei Photovoltaik-Anlagen, die keinen Smart Meter und keine Steuerbox haben, die Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Peak-Leistung gedrosselt werden. Darüber hinaus setzt sich der BDEW weiterhin für praxistaugliche Regelungen beim Energy Sharing ein. Folgende wesentliche Punkte sind bei der Thematik aus BDEW-Sicht wichtig:

  • Dauerhafte Begrenzung der Ausdehnung auf das Gebiet nur eines Verteilnetzbetreibers anstatt benachbarter Verteilnetzbetreiber-Gebiete.
  • Eine einheitliche Marktkommunikation für alle dezentralen Modelle und
  • die Vermeidung jährlicher Nachweisführungen und Prüfaufwände durch Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften beim Netzbetreiber im Rahmen der EEG-Jahresabrechnung.

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