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Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen.

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Zu den erwogenen Leit­plan­ken eines Ver­hand­lungs­ge­bo­tes

zugunsten von Diens­te­an­bie­tern und MVNO

Im Rahmen der öf­fent­li­chen münd­li­chen Ver­hand­lung der Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) am 09. Januar 2025 im Verfahren BK1 – 22/01 wurde die Ver­län­ge­rung der Fre­quen­zen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz dis­ku­tier­t1 . Die we­sent­li­che Neuerung im Verfahren – die während des Termins von die Prä­si­den­ten­kam­mer verkündet wurde – war der Entwurf kon­kre­ti­sier­ter Leit­plan­ken für eine Diens­te­an­bie­ter­re­ge­lung. Die Leit­plan­ken für Ver­hand­lungen sollen zur Kon­kre­ti­sie­rung in der Be­grün­dung zur Fre­quen­zent­schei­dung (800MHz, 1.800MHz, 2.600MHz) auf­ge­nom­men werden. Sie wurden im Anschluss an die öf­fent­li­che mündliche Ver­hand­lung ver­öf­fent­licht und zur Kom­men­tie­rung be­reit­ge­stellt. Der Bun­des­ver­band der Energie- und Was­ser­wirt­schaft e.V. (BDEW) bedankt sich für die Möglichkeit, zu den vor­lie­gen­den Leit­plan­ken eine Stel­lung­nah­me ein­rei­chen zu können. Die Mitglieds­un­ter­neh­men des BDEW haben den Glas­fa­ser­aus­bau seit Jahren dort stark vor­an­ge­trieben, wo es für die großen Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men lange Zeit nicht aus­rei­chend attraktiv war. Diese Un­ter­neh­men stehen an­ge­sichts aktueller Markt­ent­wick­lun­gen vor enormen Her­aus­for­de­run­gen, da das Angebot von Bün­del­pro­duk­ten (Glas­fa­ser-In­ter­net und Mobilfunk) durch das Fehlen einer Diens­te­an­bie­ter­ver­pflich­tung erheblich erschwert wird.

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