Im Rahmen der öffentlichen mündlichen Verhandlung der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 09. Januar 2025 im Verfahren BK1 – 22/01 wurde die Verlängerung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz diskutiert1 . Die wesentliche Neuerung im Verfahren – die während des Termins von die Präsidentenkammer verkündet wurde – war der Entwurf konkretisierter Leitplanken für eine Diensteanbieterregelung. Die Leitplanken für Verhandlungen sollen zur Konkretisierung in der Begründung zur Frequenzentscheidung (800MHz, 1.800MHz, 2.600MHz) aufgenommen werden. Sie wurden im Anschluss an die öffentliche mündliche Verhandlung veröffentlicht und zur Kommentierung bereitgestellt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) bedankt sich für die Möglichkeit, zu den vorliegenden Leitplanken eine Stellungnahme einreichen zu können. Die Mitgliedsunternehmen des BDEW haben den Glasfaserausbau seit Jahren dort stark vorangetrieben, wo es für die großen Telekommunikationsunternehmen lange Zeit nicht ausreichend attraktiv war. Diese Unternehmen stehen angesichts aktueller Marktentwicklungen vor enormen Herausforderungen, da das Angebot von Bündelprodukten (Glasfaser-Internet und Mobilfunk) durch das Fehlen einer Diensteanbieterverpflichtung erheblich erschwert wird.