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Zwischenkonsultationsergebnisse zu Digitalisierungsberichten nach § 48 MsbG

BMWK hat die Ergebnisse vorgestellt. Einigkeit besteht darüber, dass der Rollout für effiziente Messstellenbetreiber kostendeckend sein muss.

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© Alex Yeung / Shutterstock

Bis zum 10. Mai 2024 konsultierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Voruntersuchungen der Gutachter EY und BET sowie vom Ministerium vorgeschlagene Handlungsoptionen, die den Rollout von intelligenten Messsystemen unter anderem planbarer und wirtschaftlicher machen sollen. Die Konsultation wurde in Form eines Online-Fragebogens durchgeführt, der über 60 Fragen zu 13 Themenkomplexen umfasste (BDEW berichtete).

An der Konsultation beteiligten sich insgesamt 90 Akteure, ein Großteil davon waren Messstellenbetreiber (MSB), doch auch zahlreiche Verteilnetzbetreiber (VNB), Lieferanten und Hersteller sowie der Verbraucherschutz nahmen teil. Die Rückmeldungen wurden vom BMWK ausgewertet und in einer Sitzung der AG „Digitalisierung der Energiewende“ (AG DigiEW) am 29. Mai der Branche vorgestellt. Ziel dieser Sitzung war es zunächst, die eingegangenen Rückmeldungen mit der Branche zu spiegeln und möglicherweise missverstandene Aussagen korrigieren zu können. Konkrete Maßnahmen, die das BMWK gegebenenfalls aus den Rückmeldungen ableiten wird, wurden nicht vorgestellt.

Das BMWK lobte ausdrücklich die hohe Rücklaufquote der Konsultation sowie die ausführlichen und aussagekräftigen Rückmeldungen der Branche.

Differenzierte Rückmeldungen zu vielen Themen

Die Rückmeldungen auf die konsultierten Fragen fielen teilweise sehr unterschiedlich aus, was sich jedoch häufig auf die verschiedenen Sichtweisen der Marktrollen zurückführen ließ. Das betraf beispielsweise die vorgeschlagene Stichtagsregelung, welche die Bestellung von intelligenten Messsystemen zu einem oder mehreren Stichtagen pro Jahr vorsieht, um so die Planbarkeit des Rollouts zu erhöhen. Anwender bewerteten die Stichtagsregelung grundsätzlich eher positiv und forderten mehrere Stichtage pro Jahr. Eine Wartezeit von einem Jahr sei jedenfalls nicht akzeptabel. Grundzuständige MSB befürworteten zumeist weniger Stichtage und damit einen längeren Planungszeitraum, z. B. von einem Jahr. Alternativ wäre für die MSB eine Differenzierung zwischen einem schnelleren Einbau mit höheren, überwiegend befürworteten, Einmalentgelten und dem Einbau mit längeren Wartezeiten ohne zusätzliche Kosten, denkbar.

Ein einheitliches Bild ergab sich über alle Wertschöpfungsstufen hinweg hinsichtlich der Aussage, dass der Messstellenbetrieb kostendeckend möglich sein müssen. Die Frage wie dieses Ziel zu erreichen ist, wurde dagegen nicht einheitlich bewertet. Zur Frage der Umsetzung einer Erhöhung der Preisobergrenze (POG) für Standardleistungen sowie der Verteilung daraus resultierender Mehrkosten ergab sich ein differenziertes Meinungsbild. Lieferanten verweisen auf Effizienzanreize und planbare Kosten ohne kurzfristige Preisanpassungen, während grundzuständige und wettbewerbliche MSB eine Anpassung der POG, beispielsweise über eine lineare Anhebung zum großen Teil als angemessene Lösung des Finanzierungsproblems sehen. Der Vorschlag, für den vorgezogenen Einbau auf Kundenwunsch ein höheres Einmalentgelt zu berechnen, fand überwiegend Zustimmung, auch hinsichtlich der Kostengerechtigkeit.

Zu einigen Fragen waren die Rückmeldungen sehr eindeutig und einheitlich. Über alle Interessensgruppe hinweg wird der Bedarf für weitere Nachjustierungen, neben einer Anpassung der POG, als notwendig erachtet. Ebenso sehen die meisten Teilnehmenden Nachsteuerungsbedarf beim Thema Zusatzleistungen, auch wenn im Detail noch Diskussionsbedarf herrscht, beispielsweise zu der Frage, ob eine Paketlösung für das „Steuern und Schalten“ oder der Baukastenansatz bei der Umstrukturierung der Zusatzleistungen verfolgt werden sollte.

Ausblick und weiteres Vorgehen

Mit der vierten Sitzung der AG DigiEW hat das BMWK den breiten Austausch mit der Branche in Vorbereitung auf die Abgabe des Berichts nach § 48 MsbG zunächst beendet. Als nächstes wird das BMWK seinen Bericht finalisieren und diesen sowie die Voruntersuchungen am 30. Juni 2024 veröffentlichen. Der Bericht wird anschließend in einer weiteren Sitzung der AG DigiEW vorgestellt, die für den 9. August geplant ist.

Im dritten und vierten Quartal soll die Umsetzung des Berichts vorbereitet werden, eine begleitende Sitzung der AG DigiEW ist für den 18. Oktober 2024 vorgesehen.

Klarheit wünscht sich der BDEW insbesondere hinsichtlich des Zeitplans z. B. zur möglichen Umsetzung der Rechtsverordnung zur Anpassung der Preisobergrenzen einerseits, aber ebenso weiterer, umfassenderer Gesetzesanpassungen im MsbG andererseits. Diese wären unter anderem für die strukturelle Anpassung der Zusatzleistungen notwendig. Vor dem Hintergrund des verpflichtenden Rollout-Beginns zum 1. Januar 2025 sollte frühzeitig Planungssicherheit bestehen. Dafür wird sich der BDEW weiterhin einsetzen.

Die Berichte des BMWK nach § 48 MsbG werden auch auf der Fachtagung Messwesen 2024 Thema sein, dem jährlichen BDEW-Branchentreff zum Messwesen. Dort erwarten Sie neben Workshops und Vorträgen zu Umsetzungsfragen auch Vorträge der Verantwortlichen des BMWK sowie von EY, um Ihre Fragen zu beantworten. Die Fachtagung Messwesen findet am 11. und 12. September 2024 in Hannover statt, zu weiteren Informationen und der Anmeldung geht es hier.

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