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BDEW zum Kraftwerkssicherheitsgesetz

Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht weitere Informationen zur Kraftwerksstrategie.

Nach der am 5. Februar erfolgten Verständigung der Bundesregierung auf Eckpunkte hat das Bundeswirtschaftsministerium heute parallel zur Haushaltseinigung weitere Informationen zur Kraftwerksstrategie veröffentlicht. Im sogenannten Kraftwerkssicherheitsgesetz sollen Maßnahmen für neue gas- und rein wasserstoffbasierte Kraftwerke sowie Langzeitspeicher gebündelt werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das Kraftwerkssicherheitsgesetz ist ein entscheidender Baustein für eine klimaneutrale Energieversorgung bei gleichzeitiger Wahrung der Versorgungs- und Systemsicherheit. Der Zubau neuer flexibel einsetzbarer Kraftwerke ist Voraussetzung für den Kohleausstieg. Mit wasserstofffähigen Gaskraftwerken, Wasserstoffkraftwerken und Langzeitspeichern stützt das Gesetz außerdem die wichtige Nachfrage von Wasserstoff und unterstützt so die Planungssicherheit für das Wasserstoffkernnetz.

Das Gesetz muss nun zügig mit einem konkreten Gesetzestextentwurf in die Konsultation, das parlamentarische Verfahren und die konkrete Umsetzung kommen. Hier muss Entschlossenheit mit Sorgfalt Hand in Hand gehen. Die Details der Ausschreibungen müssen so ausgestaltet sein, dass die Kraftwerke schnellstmöglich gebaut werden können. Dafür brauchen die Unternehmen Investitionssicherheit.

Positiv ist, dass über die 10 Gigawatt (GW) hinaus weitere 2 GW Kraftwerksleistung über Modernisierung von Bestandsanlagen und 500 MW Langzeitspeicher ausgeschrieben werden sollen. Zusätzlich sind noch 500 MW für sogenannte Wasserstoffsprinter vorgesehen, die von Beginn an mit Wasserstoff laufen sollen. Für die wasserstofffähigen Kraftwerke, die 5 GW Neubau und 2 GW Modernisierung umfassen, gilt, dass sie ab dem 8. Jahr ihrer Inbetriebnahme auf den Betrieb mit grünem oder blauem Wasserstoff umstellen müssen. Dafür müssen zu diesem Zeitpunkt ausreichende Mengen Wasserstoff verfügbar, die notwendige Infrastruktur vorhanden und ein bezahlbarer Preis gewährleistet sein.

Darüber hinaus ist die anvisierte Verzahnung mit einem ab 2028 operativen Kapazitätsmechanismus ein absolut notwendiger Baustein für Investitionssicherheit. Konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung eines Kapazitätsmarkts müssen daher spätestens zu Beginn der Ausschreibungen im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes vorliegen, damit Energieunternehmen die nötigen Investitionsentscheidungen treffen können.

In der zweiten Runde sind 5 GW Gaskraftwerke vorgesehen. Hier ist nach den vorliegenden Informationen im Ausschreibungsdesign anscheinend keine Umrüstung auf Wasserstoff vorgesehen. Um auch nach 2045 diese Kraftwerke betreiben zu können, werden aber Umrüstungen erforderlich sein.

Entscheidend wird daher die konkrete Ausgestaltung der Ausschreibungen sein, damit in beiden 5 GW-Scheiben der Zubau auch erfolgt. Zur Sicherung der Netz- und Systemstabilität ist auch der „überwiegende Zubau im netztechnischen Süden” Deutschlands im Detail zu klären.

Aus BDEW-Sicht muss auch die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes bedacht werden. Die KWK leistet ebenso einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zur Absicherung der Wärmewende. Zusätzlich muss endlich Klarheit darüber geschaffen werden, dass das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz mindestens bis Ende 2029 rechtssicher für Investitionen in KWK-Anlagen nutzbar bleibt.

Die einzelnen geplanten Regelungen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes werden wir uns sehr genau ansehen und im Detail bewerten. Wichtig ist, dass die Ausgestaltung im engen Dialog mit der Energiebranche erfolgt und diese für den notwendigen Praxis-Check ausreichend Zeit erhält.“

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