Die Novelle des Düngegesetz, wie sie vom Bundestag beschlossen wurde, wäre ein zentraler Schritt, um die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 endlich in nationales Recht umzusetzen und die Nitrateinträge der Landwirtschaft nachhaltig zu reduzieren. Diese Chance sollte der Bundesrat nicht verspielen. Damit sollen wesentliche Zusagen Deutschlands gegenüber der EU-Kommission bei der Transparenz der Düngepraxis umgesetzt werden. Erst dann wird nachvollziehbar, ob eine echte und nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge umgesetzt wird. Dies ist insbesondere relevant in den Gebieten, in denen der europäische Grenzwert von 50 Milligramm je Liter Grundwasser überschritten wird
Besonders notwendig ist der Dreiklang aus der Verabschiedung des Düngegesetzes, der Erhalt der Stoffstrombilanzverordnung und die der EU-Kommission zugesagte Monitoringverordnung. Dabei wird das Verursacherprinzip zum einen durch die Maßnahmendifferenzierung in der Stoffstrombilanzverordnung gestärkt und zum anderen der Erfolg der Maßnahmen durch das Wirkungsmonitoring aufgezeichnet. Nur mithilfe des Wirkungsmonitorings sowie der Stoffstrombilanzierung kann der Eintrag von Nitrat verursachergerecht identifiziert und somit Gewässer und Böden aktiv geschützt und erhalten werden. Der Bundesrat sollte deshalb deutlich machen, dass Deutschland seine Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Nitrat-Richtlinie ernst nimmt und dem Düngegesetz am Freitag zustimmen.