Heute endet die nur zweitägige Konsultationsfrist zur aktuellen Energierechts-Novelle. Der Gesetzentwurf umfasst Vorschläge, die verschiedenste Bereiche der Energieversorgung betreffen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae:
„Der Gesetzentwurf enthält viele wichtige Themen, die es zu regeln gilt und die zu dem bereits konsultierten ausführlichen Entwurf hinzukommen. Insbesondere Regelungen zur Sicherung der Systemstabilität aufgrund der Rekordanschlüsse von PV-Anlagen sind richtig und wichtig. Auch die Vereinfachungen bei der Flexibilisierung des Netzanschlusses begrüßen wir. Erfreulich ist auch, dass endlich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Rollout von Smart Metern geschaffen werden.
Die kurze Stellungnahmefrist von gerade einmal zwei Tagen ist aber unakzeptabel für derart wichtige Anpassungen des Rechtsrahmens. Es ist unmöglich, innerhalb dieser kurzen Frist einen insgesamt fast 300 Seiten langen Gesetzentwurf zu prüfen, mit den Unternehmen zu diskutieren und fundiert Stellung zu nehmen. Der Sinn der Verbändebeteiligung ist es, die Praxis einzubeziehen, um Regelungen zu schaffen, die umsetzbar und zielführend sind. Im aktuellen Verfahren entsteht jedoch der Eindruck, dass kein wirkliches Interesse an der Einschätzung der Branche besteht. Viele dieser Regelungen werden so nicht umsetzbar sein. Mögliche Alternativen können seitens der Branche mit dieser kurzen Frist nicht vorgelegt werden.
Leider schießt der Entwurf an vielen Stellen deutlich über das Ziel hinaus und enthält eine Fülle bürokratischer Detailregelungen, die in ihrer Komplexität nicht effizient umgesetzt werden können. Ein Beispiel ist das bis ins letzte Detail festgelegte Verfahren zur Überprüfung der Steuerbarkeit von Anlagen. Hier wird ein Bürokratiemonster geschaffen, das die Verantwortung weitgehend auf die Netzbetreiber überträgt und jährliche Testungen sowie ein extensives Berichtswesen vorsieht. Dabei wäre die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen eigentlich Aufgabe der Behörden. Es gäbe deutlich schlankere Möglichkeiten, um die gewünschte Transparenz und Sicherheit zu erhalten.
Gesetze sollten die Rahmenbedingungen festlegen, die die Unternehmen in der Praxis umsetzen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sämtliche Detailregeln aus dem Entwurf zu streichen und sich auf diese wesentlichen Grundthemen zu fokussieren. Sofern eine konkretere Ausgestaltung sinnvoll ist, kann dies durch die Bundesnetzagentur in den bekannten verlässlichen Verfahren unter Einbeziehung der Branche festgelegt werden. So kann auch die zeitgerechte Umsetzbarkeit in der Praxis sichergestellt werden.“