Gestern Abend hat der Bundestag eine Novelle des Düngegesetzes verabschiedet. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:
„Um die Grundwasserressourcen zu schützen, braucht es nun endlich eine echte und nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge, insbesondere in den Gebieten, in denen der europäische Grenzwert von 50 Milligramm je Liter Grundwasser überschritten wird. Das novellierte Düngegesetz, das der Bundestag heute verabschiedet hat, enthält wichtige Ansätze, um diesem Ziel näher zu kommen.
Besonders notwendig ist das im Düngegesetz vorgesehene Monitoring, auf das sich die Ampelfraktionen nach langen Diskussionen geeinigt haben. Das Wirkungsmonitoring muss nun jedoch noch in einer Verordnung konkretisiert werden. Es braucht eine nachvollziehbare und transparente Bilanzierung der Nährstoffein- und -ausgänge eines Agrarbetriebes, um verursachergerecht diejenigen Betriebe zu identifizieren, die für eine erhebliche Nitratbelastung von Gewässern und Böden verantwortlich sind. Eine noch zu erarbeitende Stoffstrombilanzverordnung sollte deshalb zu einem wirksamen Steuerungsinstrument weiterentwickelt werden.
Insgesamt muss das Düngerecht langfristige Planungssicherheit bieten und umweltpolitisch von der EU-Kommission akzeptiert werden. Gleichzeitig sollte damit Verlässlichkeit für die landwirtschaftliche Praxis verbunden sein. Ohne eine Konkretisierung des Wirkungsmonitorings besteht weiterhin die Gefahr, dass im Rahmen der aktuellen Evaluierung der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie Brüssel das Steuer übernimmt: Deutschland könnte die nationale Handlungssouveränität in diesem Bereich gänzlich aus der Hand genommen werden. Dies hätte zur Folge, dass neue Anforderungen der EU-Kommission umgesetzt werden müssen.
Die Bundesregierung muss deutlich machen, dass sich die Bundesregierung an die Zugeständnisse hält, die sie gegenüber der EU-Kommission zugesagt hat und ihre Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Nitrat-Richtlinie ernst nimmt.“