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BDEW zur Trilogeinigung zur kommunalen Abwasserrichtlinie

Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung umweltökonomischer Meilenstein

Das Europäische Parlament, der Rat der EU sowie die EU-Kommission haben sich heute auf eine Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie geeinigt. 

Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: 
„Mit der heute erzielten Trilogeinigung finalisieren die EU-Institutionen die Überarbeitung der über 30 Jahre alten kommunalen Abwasserrichtlinie und passen diese an aktuelle Herausforderungen sowie den technologischen Fortschritt an. Mit dem neuen Rechtsakt werden wichtige Vorgaben und Maßnahmen für die Abwasserreinigung der kommenden Jahre getroffen.
Insbesondere die verbindliche Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung stellt einen umweltökonomischen Meilenstein dar. Zukünftig werden die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten dazu verpflichtet, die Kosten der Einführung und des Betriebs der 4. Reinigungsstufe aufzukommen. Damit wird nun das Verursacherprinzip auch in der Abwasserwirtschaft rechtskräftig umgesetzt. Dies fordert der BDEW seit langem und hat die Notwendigkeit der Herstellerverantwortung bereits in zahlreichen Studien und Papieren dargelegt. 
Nun gilt es, die erzielte Trilogeinigung zügig formal im Plenum des Europäischen Parlaments und im Rat der EU anzunehmen. Dann kann umgehend mit der nationalen Umsetzung begonnen werden. Dabei sind nun die Mitgliedsstaaten gefordert, auf eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben und vor allem die funktionsfähige Umsetzung der neuen Herstellerverantwortung vor Eintritt der Fristen für die Einführung der 4. Reinigungsstufe zu achten.“

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