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Glasfaserausbau sollte grundsätzlich im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen

BDEW zum Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

Heute hat das Bundeskabinett das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABEG) verabschiedet. Nach monatelangen Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz konnte nun eine Einigung gefunden werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist gut, dass die zuständigen Fachministerien beim TK-NABEG endlich eine Einigung erzielen konnten. Viele der vom Kabinett beschlossenen Regelungen gehen in die richtige Richtung. Dazu gehören unter anderem die Vorstöße bei zentralen Forderungen Branche, wie den Regelungsbeispielen für geringfügige bauliche Maßnahmen und den Fristverkürzungen bei den Genehmigungsfristen. Jedoch sollte bei diesen Maßnahmen im weiteren parlamentarischen Verfahren noch nachgeschärft werden.

Zentraler Streitpunkt zwischen den Ministerien und Grund der Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren war die Frage, ob dem Glasfaser- und Mobilfunkausbau künftig ein „überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt wird. Der nun geschlossene Kompromissvorschlag geht in eine positive Richtung, da die Regelung zumindest eingeschränkt aufgenommen wurde. Dies könnte besonders bei Abwägungen im Baurecht und Denkmalschutz Zeit sparen. Allerdings sehen wir weiterhin Handlungsbedarf bei naturschutzrechtlichen Prüfungen, wo das überragende öffentliche Interesse nach jetzigem Beschluss nur für bestimmte Mobilfunkausbauprojekte gelten soll. Hier braucht es eine Erweiterung auf weitere Ausbaugebiete und auch für Glasfaserinfrastruktur, um den Glasfaser- und Mobilfunkausbau bis 2030 in allen Regionen zu ermöglichen.

Im Hinblick auf die veränderte sicherheitspolitische Lage ist zudem entscheidend das Telekommunikationsgesetz mit weiteren Regelungen bezüglich der Datenlieferungspflichten sowie einem eindeutigen Sicherheits- und Zugriffskonzept für das Gigabit-Grundbuch zu ergänzen. Wir fordern hier eine Auseinandersetzung im parlamentarischen Prozess in Zusammenarbeit aller relevanten Stakeholdern. Das Risiko für Sabotage von Telekommunikationsinfrastruktur muss minimal gehalten werden.

Nachdem sich die Entscheidung des Kabinetts um mehrere Monate verzögert hat, braucht es nun einen schnellen weiteren Gesetzgebungsprozess und die Einigkeit der Koalitionspartner, den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland entscheidend zu stärken und beschleunigen. Nur so kann das TK-NABEG bis zum Ende der Legislaturperiode abgeschlossen werden und eine Grundlage für einen schnellen Glasfaser- und Mobilfunkausbau ermöglichen.“

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