„Es ist gut, dass das Gebäudeenergiegesetz nach zähen Verhandlungen heute endlich beschlossen werden soll und wir den Fokus nun auf die praktische Umsetzung der Wärmewende legen können. Der Weg, den das GEG seit dem ersten bekannt gewordenen Gesetzentwurf zurückgelegt hat, war lang, aber er hat sich auch gelohnt. Im Laufe des Verfahrens wurden zahlreiche Verbesserungen in das Gesetz aufgenommen. Die heute vorliegenden Regelungen, sind ein solides Fundament, um die Wärmewende anzustoßen, es bleibt aber Verbesserungsbedarf.
Wir haben von Beginn an für eine „Wärmewende aus einem Guss“ geworben, also die Infrastruktur, die Heiztechnologie und den Förderrahmen gemeinsam anzugehen. Mit dem GEG, aber auch der kommunalen Wärmeplanung und einem angepassten Förderrahmen werden nun Instrumente geschaffen, die den beteiligten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, den Energieversorger und den Kommunen die notwendigen Entscheidungen erleichtern sollen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten bei der Wärmewende nun Konstanz und Planungssicherheit erhalten. Ein Hin und Her nutzt niemandem.
Nach diesem ersten wichtigen Schritt in der Königsdisziplin „Wärmewende“ steht mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) für den Herbst nun das zweite zentrale Gesetz zur Gestaltung einer klimaneutralen Wärmeversorgung an. Erfolgreich wird die Wärmewende nur, wenn das Wärmeplanungsgesetz eng mit dem GEG verzahnt ist, damit die Gesetze optimal aufeinander abgestimmt sind und sich nicht gegenseitig im Weg steht. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum WPG sollte daher das GEG daher an einigen Stellen noch einmal nachgebessert werden.
Kritisch sehen wir hier nach wie vor die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze. Sie sind für die Netzbetreiber kaum umsetzbar. In Bezug auf den Rechts- und Regulierungsrahmen für Gas und Wasserstoff fehlt noch immer die notwendige Ausgestaltung. Fahrpläne zur Umstellung bzw. Schaffen eines Wasserstoffnetzes sollten systematisch parallel zur Fernwärme auch im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden. Auch bei den Einsatzmöglichkeiten von Biomasse oder auch bei etlichen Begriffsbestimmungen sehen wir noch erheblichen Handlungsbedarf. Hier sollte die Bundesregierung das Gesetz in einer künftigen Novelle noch verbessern. Für uns gilt „Nach der Novelle ist vor der Novelle“. Im Sinne von Verbesserungen für eine erfolgreiche Wärmewende und dem Erreichen der Klimaziele.“