„Mit den von den Regierungsfraktionen angestoßenen Änderungen liegt nun ein in Teilen praktikabler Gesetzentwurf vor, um die Wärmewende erfolgreich umzusetzen. Auf den letzten Metern gab es noch einige wichtige Verbesserungen: Transformationspläne für die Fernwärmenetze sollen jetzt richtigerweise außerhalb des GEG im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes bis Ende des Jahres erlaubt ausreichend Zeit für weitere Anpassungen unter Nutzung der Kompetenzen der Branche.
Sinnvoll ist auch, dass die Übergangsfristen im GEG bis zum Greifen der Erfüllungspflicht zur Nutzung von 65 Prozent Erneuerbare Energien an das Vorliegen eines Wärmeplans gekoppelt werden. Mit den neu aufgenommenen Ausnahmeregelungen können soziale Härten besser abgefedert werden. Wichtig ist, alle Regelungsvorschläge so einfach wie möglich zu halten, um sicherzustellen, dass das Gesetz gut umsetzbar ist.
Die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze sind dagegen noch immer kaum umsetzbar für die Netzbetreiber. In Bezug auf den Rechts- und Regulierungsrahmen für Gas und Wasserstoff fehlt noch immer die notwendige Ausgestaltung. Fahrpläne zur Umstellung bzw. Errichtung eines Wasserstoffnetzes sollten systematisch parallel zur Fernwärme auch im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden. Diese Aufgabe bleibt bestehen.“