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BDEW zum Wasserstoff-Kernnetz:

Antrag zum H2-Kernnetz ist ein wichtiges und ehrgeiziges Signal für den Industriestandort Deutschland

Heute hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Kernnetzbetreiber zum Bau des Wasserstoff-Kernnetzes veröffentlicht. Dem vorausgegangen war die beihilferechtliche Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die EU-Kommission. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit dem von den Gasnetzbetreibern eingereichten Antrag zum Bau des Wasserstoff-Kernnetzes ist ein bedeutender Meilenstein für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland erreicht. Nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur kann der Bau des deutschlandweiten ca. 10.000 Kilometer langen Wasserstoffkernnetzes endlich losgehen. Da sinnvollerweise für 60 Prozent des Wasserstoffkernnetzes Leitungen des bestehenden Gasnetzes genutzt und umgestellt werden können, schont dies Ressourcen und beschleunigt den Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Es ist gut, dass die Unternehmen, die den Aufbau des Kernnetzes übernehmen, hier eng abgestimmt vorgehen. Ebenfalls eine gute Nachricht ist, dass die beihilferechtlichen Bedenken ausgeräumt sind.

Wasserstoff ist ein wesentlicher Baustein für eine klimaneutrale Energieversorgung und für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Nur mit einem gut ausgebauten Netz kann der Wasserstoffhochlauf gelingen.  

Es ist richtig, mit einem ehrgeizigen Kernnetz auf Ebene der Transportleitungen zu starten. Um den Industriestandort Deutschland klimaneutral und zukunftsfest zu machen, müssen im nächsten Schritt die Rahmenbedingungen für die Leitungen vom Kernnetz zum Kunden, die Verteilnetze, festgelegt werden. Derzeit sind rund 1,8 Mio. industrielle und gewerblichen Letztverbraucher an das Gasverteilnetz angebunden – Kunden, die potenziell auch an einer klimaneutralen Wasserstoff-Versorgung interessiert sind.

Chancen, die das ehrgeizige Kernnetz bietet, nicht durch unnötige Investitionshemmnisse ungenutzt lassen

Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist es essenziell, dass die EU-Kommission mit dem Delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff pragmatische praxistaugliche Kriterien für kohlenstoffarmen Wasserstoff vorlegt. Hierfür muss sich die Bundesregierung einsetzen. Denn jetzt gilt es, die Chancen, die das ehrgeizige Kernnetz bietet, nicht durch unnötige Investitionshemmnisse ungenutzt zu lassen. Im Sinne eines Mengenhochlaufs sollte auch der Delegierte Rechtsakt für grünen Wasserstoff früher als geplant überprüft und bis dahin die Übergangsphase verlängert werden. Diese Herangehensweise bietet Potenzial für Kosteneffizienz auch in anderen Bereichen, wie beim Kraftwerkssicherheitsgesetz.” 

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