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Ausbau der Fernwärme: BDEW und VKU appellieren an Bundesregierung

Berlin, 16.10.2024. Erneut ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) nicht auf der Tagesordnung im Bundeskabinett. Dabei braucht die Energiewirtschaft dringend Rechts- und Planungssicherheit für den Aus- und Umbau der Wärmenetze. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die die Fernwärmeversorger vertreten, appellieren an Bundesregierung und Bundesrat, noch in dieser Legislaturperiode für verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen.

„Wir unterstützen die Wärmewende. Klar ist jedoch: Was jetzt nicht kommt, bleibt bis mindestens 2026 liegen. Damit rücken auch die Ziele von 30 Prozent klimaneutraler Wärme bis 2030 und von 100.000 neuen Gebäudeanschlüssen pro Jahr in weite Ferne. Wir brauchen noch vor diesem Winter einen gesetzgeberischen Endspurt für die Fernwärme. Wie bei Wärmepumpen oder grünen Gasen hat auch der Aus- und Umbau von Wärmenetzen lange Vorlaufzeiten, weil wir sie sorgfältig planen und kalkulieren müssen“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU.

„Wir appellieren daher an die Bundesregierung, die AVBFernwärmeV schnellstmöglich zu verabschieden und auch endlich die Anpassung der Wärmelieferverordnung anzuschieben. Hier brauchen wir ein Level-Playing-Field für die Fernwärme, auf Augenhöhe mit Einzellösungen wie Wärmepumpen - und keine weitere Benachteiligung. Die anstehenden Rekordinvestitionen brauchen ein rechtssicheres, investitionsfreundliches Fundament. Lange schon bestehende Hürden für den Ausbau im Mietwohnungsmarkt müssen beseitigt werden. Eine angepasste und zukunftsgerichtete Wärmelieferverordnung wird auch Mieterinnen und Mieter vor hohen Kostensteigerungen schützen.“

Ein wichtiger Punkt ist die Finanzierung: Jeder Fördereuro aus dem Haushalt senkt die Kosten für einen Anschluss an das Fernwärmenetz, den die Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen. „Das BEW-Förderprogramm muss endlich angemessen finanziert werden. Benötigt werden mindestens 3,4 Milliarden Euro pro Jahr“, so Andreae und Liebing. „Alle brauchen Planungssicherheit: Die Energieversorger, weil sie ihre Netze planen müssen. Die Kommunen, weil sie an den Wärmeplänen für ihre Stadt arbeiten. Und die Bürgerinnen und Bürger, weil sie wissen müssen, welche Technologie in ihrer Straße wirtschaftlich und technisch am sinnvollsten ist.“

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Fernwärme sagen Andreae und Liebing: „Wer die Fernwärme mit falschen Abzocke-Vorwürfen diskreditiert, gefährdet die Wärmewende insgesamt.“ Ein Beispiel ist der Vorwurf, Fernwärme sei vergleichsweise teuer und die Preissetzung intransparent. Oder aber die Bezugsleistung lasse sich nicht verändern. Dabei ist die Preissetzung klar geregelt und ebenso eine Reduzierung der Anschlussleistung.

Die Preise orientieren sich zum einen an den Kosten der Anbieter und zum anderen am Wärmemarkt. Das bedeutet, dass die Preise sich oftmals im Gleichschritt mit den Energiepreisen der Großhandelsmärkte bewegen. Abgebildet wird dies beispielsweise über Indizes des statischen Bundesamtes. Sowohl Preissteigerungen als auch Preissenkungen wirken sich dadurch allerdings erst rückwirkend und üblicherweise mit etwa 12 Monaten Zeitverzug aus. „Mit der bewährten Systematik verändern sich die Preise entsprechend des Markt- und Kostenumfeld nach oben wie nach unten“, so Andreae und Liebing.

Neben den Vorwürfen kursiert auch die Idee eines bundesweit einheitlichen Deckels für Fernwärmepreise. „Das ist eine Illusion, weil die örtlichen Bedingungen extrem unterschiedlich sind“, so Andreae und Liebing. So unterscheiden sich zum Beispiel die Beschaffenheit der Böden und damit auch die Kosten für den Leitungsbau und natürlich die Wärmequellen selbst. Gleiches gilt für die Wärmequellen, deren Vielfalt durch die Dekarbonisierung zunehmen wird.

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