"Es ist wichtig, dass die Bundesregierung nun mit dem Förderprogramm für öffentliche Ladeinfrastruktur im Bereich der Elektromobilität beginnt. Damit können entscheidende Weichen für die Zukunft des Gesamtsystems Elektromobilität gestellt werden. Der Förderaufruf ist die entscheidende Voraussetzung für einen schnellen und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Ich bin überzeugt davon, dass viele unserer Mitgliedsunternehmen rasch Anträge stellen werden", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute anlässlich der Veröffentlichung der Richtlinien zum Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland".
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entspricht mit dem Infrastrukturprogramm einer Forderung des BDEW: Der Branchenverband habe in den letzten Jahren beständig auf die fehlende Wirtschaftlichkeit von öffentlicher Ladeinfrastruktur hingewiesen. Das Ministerium stellt in den nächsten Jahren ein Gesamtfördervolumen von 300 Millionen Euro für mindestens 15.000 Ladepunkte zur Verfügung. "Eine Grundausstattung mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten ist unverzichtbar, wenn die Elektromobilität in Deutschland zu einer Erfolgsgeschichte werden soll. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur nachhaltig zu beschleunigen, sollte sehr schnell der zweite Aufruf folgen, da wir beim Ausbautempo deutlich zulegen müssen. Insgesamt liegt der Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur nach unseren Berechnungen bei 70.000 Normalladepunkten und 7.000 Schnellladepunkten bis zum Jahr 2020", so Kapferer.
Hintergrund: "Marktanreizprogramm Elektromobilität"
Bereits im Mai 2016 hat die Bundesregierung das "Marktanreizprogramm Elektromobilität" beschlossen. Die EU-Kommission hat das Förderprogramm am 13. Februar 2017 genehmigt. Mit einem Gesamtbudget von 300 Millionen Euro sollen mindestens 15.000 Ladesäulen (5.000 für Schnellladung und 10.000 für Normalladung) realisiert werden. Die Laufzeit für das Förderprogramm erstreckt sich von 2017 bis 2020. Ab dem 1. März 2017 können Kommunen, Städte und private Investoren Anträge für den ersten Förderaufruf stellen. Voraussichtlich noch in dieser Woche wird das Verkehrsministerium weitere Details veröffentlichen.