Dies ist das zentrale Ergebnis einer BDEW-Analyse der aktuellen Vorschläge, mit denen die Bundesregierung eigentlich die drohenden Strafzahlungen durch die EU-Kommission wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie abwenden will. Der Verordnungs-Entwurf soll heute im Bundesrat verabschiedet werden. Der Verordnungsentwurf enthalte weiterhin zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher, so dass keine nachhaltige Reduzierung der Düngemengen in den so genannten roten Gebieten zu erwarten sei, so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, heute in Berlin.
„Vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September 2019 ist dieser Entwurf schon veraltet. Er wird den europäischen Vorgaben nicht gerecht. Eine pauschale Reduktion der Düngemengen um 20 Prozent, wie sie der Verordnungsentwurf vorsieht, reicht nicht aus: Der EuGH orientiert sich völlig zu Recht an der Frage, ob mit den geplanten Regelungen die Einhaltung des Grenzwerts von 50 Milligramm pro Liter gewährleistet werden kann und nicht daran, ob die Verordnung pauschale Düngereduktions-Vorgaben macht, die die tatsächlichen Belastungen ausblendet", so Weyand.
Die Politik sei aufgerufen, nach mehr als 28 Jahren endlich die EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen: "Die Bundesregierung muss endlich einen Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser gesetzlich festlegen. Eine Verurteilung Deutschlands steht weiter auf der Tagesordnung, wenn eine Verschärfung des Düngerechts in Deutschland keine Mehrheit findet. Dies kann Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro pro Tag nach sich ziehen. Zu begrüßen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2019, dass auch Privatpersonen ermöglicht, gegen die zu hohen Nitratwerte zu klagen. Die Deutsche Umwelthilfe hat von ihrem Klagerecht bereits Gebrauch gemacht. Nun wird es, wenn die Politik weiterhin untätig bleibt, spätestens in zwei Jahren eine juristische Entscheidung geben", so Weyand.