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BDEW begrüßt Forderungen des Beirats der Bundesnetzagentur

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat heute eine angemessene Höhe der Eigenkapitalkosten-Vergütung bei Netzinvestitionen angemahnt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der Beirat der Bundesnetzagentur betont völlig zu Recht, dass investitionsfreundliche Rahmenbedingungen unverzichtbar sind für den dringend erforderlichen Netzaus- und Umbau. Dies kann nur mit einer angemessenen Vergütung für die Eigenkapitalkosten gewährleistet werden. Erste Überlegungen der Bundesnetzagentur sahen jedoch eine historisch einmalig niedrige Vergütung vor. Das kann so nicht bleiben.

Die kommende 4. Regulierungsperiode für Strom- und Gasnetze fällt in die heiße Phase der Energiewende. Es wird entscheidend sein, dass die Netzbetreiber in diesen Jahren zwischen 2023 und 2028 ihre volle Aufmerksamkeit und Kraft dem Aus- und Umbau der Netze widmen können. Nur ein konsequenter Netzausbau stellt sicher, dass grüne Energie jederzeit dorthin gelangen kann, wo sie gebraucht wird. Hierfür werden Milliarden-Investitionen erforderlich sein. Die notwendigen Netz-Investitionen müssen für Investoren und Kapitalgeber attraktiv bleiben. Unzureichende Investitionsbedingungen für den Netzaus- und Umbau würden die Energiewende dagegen gefährden.

Die Bundesnetzagentur sollte daher das Votum des Beirats berücksichtigen. Die Methode, mit der die Vergütung der Eigenkapital-Kosten berechnet wird, sollte neueste wissenschaftliche Erkenntnisse über den Finanzmarkt berücksichtigen. Dem wird sowohl in der Bewertungspraxis wie auch in den Festlegungen der anderen europäischen Regulierungsbehörde deutlich Rechnung getragen. Dies haben wir in zwei wissenschaftlichen Gutachten überprüfen lassen. Demnach liegt eine marktangemessene Marktrisikoprämie bei 6,5 Prozent. 

Gut ausgebaute, moderne Netze sind im essenziellen Interesse der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher und des deutschen Wirtschaftsstandorts.“

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