„Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie ist ein großer Meilenstein im europäischen Wasserrecht. Nach über fünfjährigen Verhandlungen ist damit ein neuer EU-weiter Standard geschaffen worden, der wesentlich zum Schutz der Gesundheit von Verbrauchern und zu besseren Informationen rund ums Trinkwasser beitragen wird.
Hervorzuheben sind an dieser Stelle die erzielten Einigungen bei den Kernelemente der Richtlinie: Zugang zu Trinkwasser für alle EU-Bürger, EU-weit harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen, eine Risikobewertung der Wasserversorgung und auch verschärfte Abweichungsregelungen.
Wichtig für die Verbraucher ist auch, dass sie mit der Richtlinie deutlich mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zum Wasser erhalten. Durch die Verknüpfung mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll die Wasserversorgung EU-weit besser gesichert werden. Angesichts der Nitrat- und Pestizidbelastungen in vielen Einzugsgebieten ist dies ein seit langem überfälliger Schritt.
Positiv ist auch die Entscheidung der Umweltminister, den Zugang zu Trinkwasser weiter zu verbessern und weitere Möglichkeiten zum Trinkwassergebrauch zu eröffnen, wie kostenlos oder gegen kleines Entgelt in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen mit Trinkbrunnen. Ein wichtiges Bekenntnis zum Lebensmittel Nr. 1.
Der BDEW hatte sich bei der Überarbeitung erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Subsidiaritätsprinzip, die Organisationshoheit, sowie gesundheitliche Ziele der Richtlinie, das Vorsorgeprinzip und der Umwelt-Rechtsrahmen abgesichert werden. Nach der jetzt anstehenden formalen Bestätigung der EU-Trinkwasserrichtlinie durch das Europäische Parlament muss die Bundesregierung zügig die Umsetzung in nationales Recht vorantreiben.“