„Mit Blick auf die Klimaziele ist es essenziell, die bestehenden Windenergie-Standorte für das Repowering zu erhalten. Neue Anlagen können an solchen Standorten deutlich höhere Erträge bringen und damit flächeneffizient den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung erhöhen. Wir brauchen daher eine erleichterte Neubewertung von bestehenden Wind-Standorten, auf deren Basis Änderungsgenehmigungen für den Neubau von Anlagen erteilt werden können. Weiterhin müssen Höhenbeschränkungen sowie aktuelle und zukünftige Abstandsregeln auf den Prüfstand. 65 Prozent Erneuerbare im Strommix in 2030 werden wir nur erreichen, wenn wir die Kapazitäten ambitioniert weiter ausbauen.
Ziel muss es außerdem sein, ausgeförderte Windenergieanlagen so schnell wie möglich in die sonstige Direktvermarktung zu überführen. Um hier das volle Potential ausschöpfen zu können, müssen unter anderem die bestehenden Hemmnisse bei Herkunftsnachweisen beseitigt werden. Dazu gehört die Vereinfachung der Regelungen zur Anlagenregistrierung und Ausstellung von Herkunftsnachweisen sowie die Reduzierung der Registrierungs- und Transaktionsgebühren beim Herkunftsnachweisregister. Auch die notwendige technische Nachrüstung sollte keine kostenintensiven Zwischenlösungen erfordern, die den Windparkbetreibern auf dem Weg in die Direktvermarktung Steine in den Weg legt. Hier brauchen wir praxisnahe Übergangslösungen.“