„Wir brauchen mehr Tempo bei der Planung und Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz leistet hierzu einen wichtigen Beitrag: Kommt es zu Klagen gegen den Bau von Windenergie-Anlagen an Land, ist künftig in nahezu allen Fällen sofort das jeweilige Oberverwaltungsgericht zuständig. Damit entfällt eine gerichtliche Vorinstanz. Das ist ein wichtiger Beitrag zu schnelleren und rechtssicheren Genehmigungsverfahren. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Auch für die erforderliche schnelle Genehmigung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) ist ein zügiger Abschluss möglicher Gerichtsverfahren erforderlich. KWK liefert besonders effizient und umweltschonend Strom und Wärme und ist damit ein unverzichtbarer Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Im Rahmen des Kohleausstiegs sind neue KWK-Anlagen auf der Basis von Gas kurzfristig erforderlich. Diese Ersatzkapazitäten müssen zeitnah zur Verfügung stehen. Kürzere Genehmigungszeiträume für diese Anlagen sind deshalb essenziell.
Das Segment von einem bis 50 Megawatt (MW) elektrischer Leistung stellt dabei einen wesentlichen Sektor für den Neubau von KWK-Anlagen dar. Deshalb sollten auch hier die Oberverwaltungsgerichte bereits in der ersten Instanz zuständig sein, damit alle ausschreibungspflichtigen Anlagen von kürzeren Verfahren profitieren können. Dies ist auch deshalb entscheidend, da KWK-Anlagen von einem bis 50 MW nur nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausschreibung eine Förderung erhalten. Anschließend haben die Betreiber viereinhalb Jahre Zeit für die Realisierung. Wird gegen die Genehmigung der Anlage geklagt, wird dies vielfach dazu führen, dass die Realisierungsfristen überschritten werden und die der Förderung zugrunde liegenden Zuschläge erlöschen. Das sollte verhindert werden, zumal Gas-KWK-Anlagen mittelfristig mit klimaneutralem Gas und damit ganz ohne CO2-Emissionen betrieben werden können.“