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Statement für die Presse

BDEW-Che­fin Kerstin Andreae zum Koh­le­aus­stiegs-Ge­setz:

Das Bun­des­ka­bi­nett hat heute die For­mu­lie­rungs­hil­fen zum Koh­le­aus­stiegs­ge­setz ver­ab­schie­det. Vor­be­halt­lich der noch er­for­der­li­chen Zu­stim­mung der Re­gie­rungs­frak­tio­nen soll das Gesetz auf dieser Grundlage am kommenden Freitag in Bundestag und Bundesrat ver­ab­schie­det werden.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung:

„Der Koh­le­aus­stieg und der parallele Einstieg in ein kli­ma­neu­tra­les En­er­gie­sys­tem sind ein Ge­ne­ra­tio­nen-Pro­jekt. Aus diesem Gesetz folgt daher ein po­li­ti­scher Auftrag: Es muss in den kommenden Monaten und Jahren kon­ti­nu­ier­lich evaluiert werden, ob mit diesem Gesetz sowohl die er­for­der­li­chen CO2-Re­duk­tio­nen erzielt werden können als auch die er­for­der­li­che Umrüstung und der Neubau von KWK-Kraft­wer­ken rea­li­sier­bar ist. Letzteres ist für die Si­cher­heit der Strom- und Wär­me­ver­sor­gung un­ab­ding­bar. Im Grundsatz er­freu­lich sind die vor­ge­se­he­nen Re­ge­lun­gen, mit denen ent­schä­di­gungs­freie Still­le­gun­gen von Kraft­wer­ken vermieden werden sollen.

Die Politik hat sich in der Tendenz vielen Vor­schlä­gen der En­er­gie­bran­che zum Ausstieg aus der Stein­koh­le-Ver­stro­mung und zur Förderung der Kraft-Wär­me-Kopp­lung (KWK) an­ge­nä­hert. So sollen bei­spiels­wei­se die KWK-Zu­schlä­ge für größere KWK-An­la­gen erhöht werden. Positiv ist auch, dass – wie vom BDEW gefordert – beim Koh­le­er­satz-Bo­nus nach Alter dif­fe­ren­ziert wird.

Es bleibt jedoch ab­zu­war­ten, ob die geplanten Re­ge­lun­gen aus­rei­chen, um den not­wen­di­gen KWK-Er­satz­neu­bau wirksam und in der gebotenen Ge­schwin­dig­keit vor­an­zu­trei­ben. Der für den Ausbau not­wen­di­ge Koh­le­er­satz-Bo­nus schrumpft aufgrund der an­ge­dach­ten De­gres­si­ons-Stu­fen sehr stark. Bleibt der Bonus dadurch wir­kungs­los, muss nach­ge­steu­ert werden.

Bei den vor­ge­se­he­nen Aus­schrei­bun­gen zur Still­le­gung von Stein­koh­le­kraft­wer­ken gab es einige Ver­bes­se­run­gen im Vergleich zum ur­sprüng­li­chen Re­gie­rungs­ent­wurf. Der BDEW hatte eine Son­der­re­ge­lung für jüngere Stein­koh­le­kraft­wer­ke gefordert, die nach 2010 ans Netz gegangen sind. Dem kommt die Politik nun entgegen, indem sie in den Fol­ge­jah­ren Um­rüst­pro­gram­me und Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen prüft.

Positiv ist auch, dass im Rahmen des Koh­le­aus­stiegs­ge­set­zes erstmals das Ziel von 65-Pro­zent Er­neu­er­ba­rer Energien bis 2030 ge­setz­lich fest­ge­legt wird. Die Fest­schrei­bung dieses Ziels war bereits im Ko­ali­ti­ons­ver­trag von 2018 vor­ge­se­hen und wird jetzt endlich umgesetzt.“

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