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BDEW zum Bürokratieentlastungsgesetz:

BDEW fordert eigenes Bürokratieentlastungsgesetz für die Energiewirtschaft

Der Bundestag hat heute in der zweiten und dritten Lesung das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV bestand die große Chance, durch signifikante Erleichterungen für die Unternehmen die Energiewende maßgeblich zu beschleunigen. Dieses Bürokratieentlastungsgesetz greift jedoch viel zu kurz und berücksichtigt die vielen Vorschläge aus der Energiewirtschaft leider kaum. Das ist enttäuschend für die Unternehmen, die alle Kraft daransetzen, neben der Sicherung der Energieversorgung auch die Energiewende zügig voranzubringen.

Unsere Branche hat im Rahmen eines umfangreichen Prozesses zahlreiche praxisnahe Vorschläge zu relevanten Themen erarbeitet und der Politik zur Verfügung gestellt. Dass diese Vorschläge bislang kaum berücksichtigt wurden und es an klaren Aussagen zu ihrer Umsetzung in den spezifischen Einzelgesetzen mangelt, ist für uns unverständlich.

Der Ansatz ist grundsätzlich richtig: Wir müssen entschlossen daran arbeiten, die über Jahre gewachsene Bürokratie zu überprüfen und abzubauen. Bürokratieentlastung ist ein Langstreckenlauf und erfordert Ausdauer. Dass im Rahmen der Wachstumsinitiative eine jährliche Fortschreibung des Bürokratieentlastungsgesetzes geplant ist, ist deshalb zu begrüßen.

Für die Komplexität der Energiewirtschaft ist ein allgemeines branchenübergreifendes Gesetz allerdings nicht das passende Format. Wir brauchen eine eigene Initiative, die genau dort ansetzt, wo der Handlungsdruck am höchsten ist: bei der Energiewirtschaft, die mit einer besonders hohen Bürokratielast und gleichzeitig immensem Transformationsdruck konfrontiert ist (BDEW-Dossier „Fakten zur Bürokratie in der Energiewirtschaft). 

Wir fordern deshalb ein spezifisches Bürokratieentlastungsgesetz für die Energiebranche, das die verschiedenen Ansätze bündelt, um das Dickicht an Meldepflichten und Vorgaben zu lichten und eine echte Entlastung für die Energiewirtschaft zu schaffen. Zentral ist auch unsere zweite Forderung: die Einführung einer zentralen IT-Plattform, die eine koordinierte Erfüllung der Informations- und Meldepflichten ermöglicht und eine prozessuale Verschlankung bringt. Damit könnten bereits erhebliche Fortschritte erzielt werden.

Ganz klar ist: Damit die Energiewende gelingt, benötigen die Unternehmen deutlich schlankere Verfahren und erheblich weniger bürokratische Hürden. Allein das Energiewirtschaftsgesetz sieht 135 separate Meldepflichten vor, zu denen der BDEW bereits konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet hat – und das ist nur ein Gesetz unter mehr als 15.000 relevanten Normen für die Energiewirtschaft. “

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