Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: „Die Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung schafft den Rahmen für die Risikobewertung und das Risikomanagement der Trinkwassereinzugsgebiete. Dies ist wichtig, um das Rohwasser in den Trinkwassereinzugsgebieten zu schützen und damit den Aufwand bei der Trinkwasseraufbereitung durch die Beseitigung oder Verringerung von Kontaminationen und ihrer Ursachen zu verringern.
Im Vergleich zum ersten veröffentlichten Entwurf wurden noch einige entscheidende Verbesserungen in die Verordnung aufgenommen. Dies betrifft insbesondere die ursprünglich zum Teil unverhältnismäßigen und nicht erfüllbaren Anforderungen an die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen. Die nun verabschiedete Fassung der Verordnung ermöglicht eine deutlich pragmatischere und praxistauglichere Umsetzung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Vorgaben von den nachgelagerten Behörden ebenfalls entsprechend unbürokratisch umgesetzt werden.“