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Anhörung zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes:

BDEW fordert realistische Fristen und ein europäisches Level Playing Field

Der BDEW nimmt heute an einer Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages teil, die sich u.a. mit der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes befasst. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die regelmäßige Überprüfung des Energieverbrauchs auf Effizienz, ein sogenannter Energieaudit, ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Der BDEW begrüßt grundsätzlich die im Gesetzesentwurf vorgesehene Umstellung der Auditpflicht von der Unternehmensgröße auf den tatsächlichen Endenergieverbrauch. Dies stellt sicher, dass die Unternehmen erfasst werden, bei denen ein Energieaudit auch das größte Potenzial für Energieeinsparungen bietet. Positiv sehen wir die Anhebung der Grenze für die Auditpflicht auf die europaweit vorgegebene Grenze von 2,77 Gigawattstunden (GWh), da dies ein wettbewerbliches Level Playing Field in Europa schafft.

Jedoch wird der administrative Aufwand für Unternehmen unterschätzt. Die Schätzung des Erfüllungsaufwands basiert auf früheren Auditzyklen und berücksichtigt nicht, dass die Kosten für Audits mit steigendem Energieverbrauch ebenfalls deutlich zunehmen. Unnötige bürokratische Lasten für die Unternehmen sollten unbedingt vermieden werden.  

Darüber hinaus sehen wir Anpassungsbedarf bei den Vorschlägen des Entwurfs, die über das europäisch notwendige Maß hinausgehen. So führt die geplante Absenkung der Schwelle für die verpflichtende Einführung von Energiemanagementsystemen von 23 GWh auf 7,5 GWh zu einer erheblichen Erweiterung des Kreises der verpflichteten bzw. betroffenen deutschen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund stellt der Fachkräftemangel im Bereich der heute schon ausgelasteten Energieauditoren eine weitere Herausforderung dar. Der BDEW fordert daher eine angemessene Verlängerung der Fristen. Zudem sollte die Frist für die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen an die europäische Vorgabe zum 11. Oktober 2027 angepasst werden.

Vor allem aber plädiert der BDEW für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzesentwurfs, um Rechtssicherheit und Klarheit für alle betroffenen Unternehmen zu schaffen.“

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