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BDEW zum Energiestatistikgesetz im Bundestag:

BDEW: Neue bürokratische Belastungen abgewendet

Ursprünglich vorgesehener Gesetzentwurf hätte bei den Unternehmen zu hohen Kosten für nicht notwendige Daten und Ergebnisse geführt

Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung die Novelle des Energiestatistikgesetztes verabschiedet. "Der ursprünglich vorgesehene Gesetzentwurf hätte für die Unternehmen der Energiewirtschaft einen unverhältnismäßig hohen und unverständlichen bürokratischen Aufwand bedeutet. Den Unternehmen wären hohe Kosten für nicht notwendige Daten und Ergebnisse entstanden", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute in Berlin.

So war im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehen, jährlich Stromnetzdaten aller einzelnen bundesdeutschen Gemeinden zu erfassen. Auf Ebene der aktuell 11.204 Gemeinden in Deutschland sollte jährlich die Einspeisung und Ausspeisung von Strom in die Netze bzw. aus den Netzen innerhalb der Statistik abgefragt werden. Dies hätte eine neue Bürokratielast für alle an der Erstellung der Statistik Beteiligten zur Folge gehabt, die nicht nachzuvollziehen gewesen wäre. Während es bundesweit lediglich 20 Stromnetzbetreiber betrifft, die Netze in mehr als einem Bundesland betreiben und schon jetzt die Daten nach Ländern getrennt liefern, erhöht sich die Zahl der insgesamt zu befragenden Stromnetzbetreiber auf 924, darunter 270 Stromnetzbetreiber, die Stromnetze in mehr als nur einer Gemeinde betreiben. Umgekehrt wird in 844 Gemeinden das Stromnetz von mehr als einem Stromnetzbetreiber betrieben.

Im heute verabschiedeten Gesetzentwurf ist auf Initiative des BDEW auf diese Erhebung auf Gemeindeebene verzichtet worden. Der BDEW unterstreicht hierbei deutlich, dass die Gemeindedaten für die Erstellung der Energiebilanzen des Bundes und der Länder sowie für die Erstellung der Strommixtabelle nicht benötigt werden: Diese Erhebung von Gemeindedaten wäre ausschließlich an die Stromnetzbetreiber gerichtet worden. Daten beispielsweise zum Wärmemarkt und zum Verkehrssektor sollen nach wie vor nur nach Bundesländern erhoben werden. Somit wäre keine aussagekräftige Datenlage auf Gemeindeebene entstanden, weil vergleichbare Daten für andere Energieträger nicht existieren. Der Wert der Ergebnisse auf Gemeindeebene wäre zweifelhaft.

Diese Datenerhebung hätte für die Stromnetzbetreiber einen unverhältnismäßig hohen unverständlichen bürokratischen Aufwand und hohe Kosten für nicht notwendige Daten und Ergebnisse induziert. Die Ermittlung der Ergebnisse auf Gemeindeebene ist bei den zum Teil auch kleinen Stromnetzbetreibern nur mit dem Einsatz neuer Software möglich. Nicht umsonst hatten sich große Softwarehersteller im Rahmen der Diskussion des Referentenentwurfs für das neue Energiestatistikgesetz massiv für die Erhebung dieser Daten auf Gemeindeebene ausgesprochen.

Zum Hintergrund:

Die amtliche Energiestatistik ist den Anforderungen an eine zuverlässige und zeitnahe Berichterstattung in den letzten Jahren zunehmend weniger gerecht geworden. Die dadurch notwendig gewordene Novellierung des Energiestatistikgesetzes hat der BDEW seit 2011 konstruktiv begleitet und unterstützt sie ausdrücklich. Sowohl für das Monitoring des Umbaus der Energieversorgung als auch für die Klimaschutzberichterstattung auf internationaler Ebene wird eine zuverlässige und zeitnahe Datengrundlage benötigt.

Dem Gesetz muss der Bundesrat in seiner zweiten Lesung noch zustimmen.

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