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Neues Rechtsgutachten zur Düngeverordnung:

BDEW: Ohne substanzielle Nachbesserungen zur Reduzierung der Nitrateinträge droht weitere EuGH-Klage

Erhebliche rechtliche Zweifel an Wirksamkeit jetziger Düngeverordnung / Studie stützt Rechtsauffassung der EU-Kommission

Nach einer aktuellen rechtlichen Bewertung der jetzigen Düngeverordnung ist ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wahrscheinlich, wenn nicht substanzielle Nachbesserungen zur Reduzierung der Nitrateinträge erfolgen. Dies ist das zusammengefasste Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht in Trier. Damit stützt das Gutachten in wesentlichen Punkten die Rechtsauffassung der EU-Kommission zur Notwendigkeit einer Novellierung der Düngeverordnung.

Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland in allen Anklagepunkten der Kommission verurteilt. Trotzdem negieren weite Teile der Politik in Deutschland diese Entscheidung und fordern im Gegensatz zur EU-Kommission ein Moratorium zur Düngeverordnung. „Damit wird eine erneue Klage und weitergehende Entscheidungen in Deutschland geradezu provoziert – und dies sogar mit großen Erfolgsaussichten“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, heute in Berlin. „Auch das nachgebesserte aktuelle Düngerecht hat eine Reihe von Vorschriften und Regelungskonzepten aus dem alten, nicht richtlinienkonformen Recht beibehalten. Hinzukommt, dass auch mit den neuen Regelungen das unionsrechtlich vorgegebene Ziel, dem steigenden Nitratgehalt in den Gewässern erfolgreich entgegenzuwirken, nicht erreicht werden kann.“

Insbesondere sieht das Rechtsgutachten Änderungsbedarf in folgenden Punkten:

  • Zeitliche und flächenbezogene Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Düngung, die sich an den tatsächlichen Nährstoffbedürfnissen der einzelnen Kulturen, den Erfordernissen in den verschiedenen bodenklimatischen Regionen und an den Einflüssen der Düngung auf den Wasserschutz orientiert;

  • Deutlich restriktivere Anwendung der Ausnahmeregelungen;

  • Unzureichende Vorgaben zu Sperrfristen;

  • Unzureichende Umsetzung der Ausbringungsobergrenze für Dung;

  • Effektivere Vollzugsregelungen für die zuständigen Behörden durch Entflechtung des hochkomplexen Regelungs- und Ausnahmensystems;

  • Ermächtigungsregelungen für die Bundesländer erfüllen nicht die notwendige Transformationspflicht

  • Unzureichende Steuerungs- und Kontrollfähigkeit des jetzigen Rechts: Entscheidungsverantwortung wird auf nichtstaatliche Expertisen delegiert.

Die in dem Gutachten herausgearbeitete nicht normative Umsetzungs- und Kontrollmöglichkeit von Regelungen erfordert zwingend die Einführung einer Umkehr der Beweislast. Weyand: „Jetzt muss es endlich zu einer nachhaltigen Minderungsstrategie der Nitrateinträge kommen, um das Grundwasser tatsächlich und nicht nur auf dem Papier zu schützen.“

Das Rechtsgutachten kann als Anlage zu dieser Presseinformation auf unserer Website abgerufen werden.

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