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Statement für die Presse:

BDEW-Statement zu den Beschlüssen des Energieministerrats

Zu den Beschlüssen des Energieministerrats sagt BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer in einer ersten Einschätzung:

"Wir begrüßen, dass der Energieministerrat die Beibehaltung der bestehenden Strompreiszonen ermöglicht. Das ist wichtig für eine verlässliche und langfristige Netzausbauplanung. Eine Aufteilung würde den bestehenden Leitungsausbauprojekten die Planungsgrundlage entziehen. Zudem würde eine Aufsplittung von Ländern in zwei Gebotszonen zu unterschiedlichen Großhandelspreisen führen - der Strompreis für Verbraucher und Industrie würde dann vom Wohn- bzw. Standort abhängen. Eine innerstaatliche Aufteilung in Gebotszonen kann nur als ultima ratio und nur im Einvernehmen mit den Regulierungsbehörden des betroffenen Staates erfolgen. Auf keinen Fall darf eine so weitreichende Entscheidung einem Mitgliedstaat aufoktroyiert werden.

Erfreulich ist zudem, dass die Mitgliedstaaten nicht hinter ihre verbindlichen Ziele für den Erneuerbaren-Ausbau bis 2020 zurückzufallen dürfen und dass ein neuer Weg für die Steuerung ihres Ausbaus eingeschlagen wird: Die neuen Governance-Regeln setzen hier für die Mitgliedstaaten Prüfsteine - das ist für die Planungs- und Investitionssicherheit von zentraler Bedeutung. Bedauerlich ist hingegen, dass keine national verbindlichen Ziele für den Erneuerbaren-Ausbau durchgesetzt werden konnten.

Kritisch sehen wir die vom Rat festgesetzten Ausschlusskriterien für die Teilnahme an Kapazitätsmärkten: Wenn ab 2030 alle Anlagen, die mehr als  550g CO2/kWh ausstoßen, vom Kapazitätsmarkt ausgeschlossen werden, würde das selbst die modernsten Kohlekraftwerke aus dem Markt drängen. Das wäre ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Technologieneutralität, der in einem Kapazitätsmarkt gelten muss. Denn sein Ziel ist ausschließlich, Versorgungssicherheit zu garantieren. Die CO2-Minderung muss anderen Mechanismen - insbesondere dem Emissions-Zertifikatehandel - vorbehalten sein."

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