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Gemeinsame Pressemitteilung

BDEW und VKU zur Novelle der Anreizregulierungs-Verordnung

Heute hat der Bundesrat die Novelle der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) beschlossen. Mit der Verordnung soll der Regulierungsrahmen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen weiterentwickelt und modernisiert werden.

Für BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sowie Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, ist der Beschluss wichtig für den Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur. Weitere Schritte müssen aber folgen.

„Der Aus- und Umbau der Netze ist für das Gelingen der Energiewende und die Erfüllung der ambitionierten Klimaziele von zentraler Bedeutung. Die bestehende Netz-Infrastruktur muss angepasst werden, um die Erneuerbaren Energien im ganzen Land aufzunehmen und sicher zum Kunden zu bringen, aber auch um eine Vielzahl neuer Kundenanlagen einzubinden. Die nächsten Jahre werden entscheidend sein. So wird die Zahl der Elektroautos und Wärmepumpen sehr schnell und exponentiell steigen. Zudem müssen Millionen von neuen Solar- und Windstromanlagen und Verbrauchern schnell und sicher in das Energiesystem integriert werden. Dafür müssen die Netze schon heute und erst recht in den kommenden Jahren fit gemacht werden. Dies erfordert massive Investitionen nicht nur in neue Kabel, sondern auch in Personal, moderne Steuerungstechnik, leistungsfähigere Trafos und dezentrale Speichersysteme. Kurzum: Die zukünftige Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber muss sichergestellt werden. Die Anreizregulierungsverordnung bildet dafür eine entscheidende Grundlage. Der heutige Beschluss des Bundesrates enthält insoweit auch richtige Ansätze. Allerdings müssen weitere Schritte folgen. Die Energiewende braucht einen echten Tempomacher, gerade für den Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur.

Deshalb begrüßen wir die Modernisierung der zukünftigen Berechnung der sogenannten Eigenkapital II–Verzinsung. Die bisherige Regelung war nicht mehr zeitgemäß. Wichtig ist auch eine Verlängerung des sogenannten Sockeleffekts, wenngleich der dazu getroffene Beschluss sehr restriktiv geblieben ist. Immerhin geht es hier um eine Schadensersatzregelung für getätigte Investitionen, die nun bei weitem nicht alle betroffenen Unternehmen in Anspruch nehmen können.

Für die Zukunft muss klar gesagt werden, dass mit Blick auf den Regulierungsrahmen und die anstehenden Herausforderungen der Energiewende eine Netzregulierung, die allein darauf schaut, was das Netz kostet, zu kurz springt. Denn ohne die notwendigen Netzinvestitionen werden wir erhebliche Probleme bekommen, die 2030-Ziele zu erreichen. Diese Investitionen liegen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Der für die Belegschaften wichtige, aber abgelehnte Antrag zu den Personalzusatzkosten belegt die einseitige Fokussierung auf Kostensenkung.“


Pressekontakt:

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)  
Jan Ulland
Telefon: (030) 300199-1160 
presse@bdew.de

Verband kommunaler Unternehmen (VKU) 
Stefan Luig  
Telefon: 0170 8580226  
luig@vku.de

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