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BNetzA startet Kon­sul­ta­ti­on zu Ei­gen­ka­pi­tal­kos­ten für Netz­be­trei­ber für die 4. Re­gu­lie­rungs­pe­ri­ode

BDEW: „Un­zu­rei­chen­de In­ves­ti­ti­ons­be­din­gun­gen für den Netzaus- und Umbau gefährden En­er­gie­wen­de“

Heute hat die Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) die Kon­sul­ta­ti­on der zu­künf­ti­gen Ei­gen­ka­pi­tal­kos­ten (EK I) für Strom- und Gas­netz­be­trei­ber gestartet. 

Auf Basis der von ihr be­auf­trag­ten Gutachten erwägt die BNetzA für die Ei­gen­ka­pi­tal­kos­ten eine his­to­risch einmalig niedrige Vergütung. Deutsch­land erhielte damit im in­ter­na­tio­na­len Vergleich trotz des stei­gen­den In­ves­ti­ti­ons­be­darfs für die En­er­gie­wen­de erneut die „rote Laterne“. Dabei be­rück­sich­tigt die BNetzA nicht, dass infolge der Fi­nanz­markt­kri­se die von den In­ves­to­ren erwartete Markt­ri­si­ko­prä­mie deutlich gestiegen ist.

„Fakt ist, dass moderne Netze nicht zum Selbst­kos­ten­preis zu haben sind. Fakt ist außerdem, dass die 4. Re­gu­lie­rungs­pe­ri­ode für Strom- und Gasnetze in die heiße Phase der En­er­gie­wen­de fällt. Es wird ent­schei­dend sein, dass die Netz­be­trei­ber in diesen Jahren zwischen 2023 und 2028 ihre volle Auf­merk­sam­keit und Kraft dem Aus- und Umbau der Netze widmen können. Nur ein kon­se­quen­ter Netz­aus­bau stellt sicher, dass grüne Energie jederzeit dorthin gelangen kann, wo sie gebraucht wird. Hierfür werden Mil­li­ar­den-In­ves­ti­tio­nen er­for­der­lich sein. Die not­wen­di­gen Netz-In­ves­ti­tio­nen müssen für In­ves­to­ren und Ka­pi­tal­ge­ber attraktiv bleiben. Un­zu­rei­chen­de In­ves­ti­ti­ons­be­din­gun­gen für den Netzaus- und Umbau würden die En­er­gie­wen­de dagegen gefährden“, so Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der Haupt­ge­schäfts­füh­rung des BDEW.

„Der jetzt kon­sul­tier­te Fest­le­gungs­vor­schlag ist weit von der Erwartung der Ei­gen­ka­pi­tal­ge­ber entfernt. Die anhand der – seit Beginn der Re­gu­lie­rung im We­sent­li­chen un­ver­än­der­ten - Vor­ge­hens­wei­se er­mit­tel­ten Werte sind sowohl im in­ter­na­tio­na­len Vergleich als auch his­to­risch einmalig niedrig. Die ‚rote Laterne‘ bedeutet, dass In­ves­ti­tio­nen in deutsche Strom- und Gasnetze in­ter­na­tio­nal gesehen die nied­rigs­te Priorität ein­ge­räumt werden. Die In­ves­ti­tio­nen sind dringend er­for­der­lich, wenn wir unseren heutigen hohen Standard halten wollen. Gut aus­ge­bau­te, moderne Netze sind im es­sen­zi­el­len Interesse der deutschen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher und des deutschen Wirt­schafts­stand­orts.“

Nach aktuellen wis­sen­schaft­li­chen Er­kennt­nis­sen hat sich der Fi­nanz­markt infolge der Fi­nanz­markt­kri­se wei­ter­ent­wi­ckelt, so der BDEW. So ist entgegen der Ein­schät­zung der BNetzA die von den In­ves­to­ren erwartete Markt­ri­si­ko­prä­mie nicht gesunken, sondern nach­weis­lich gestiegen. Dem wird sowohl in der Be­wer­tungs­pra­xis wie auch in den Fest­le­gun­gen der anderen eu­ro­päi­schen Re­gu­lie­rungs­be­hör­de deutlich Rechnung getragen. Dies haben wir in zwei wis­sen­schaft­li­chen Gutachten über­prü­fen lassen. Demnach liegt eine markt­an­ge­mes­se­ne Markt­ri­si­ko­prä­mie bei 6,5 Prozent.

„Wir erwarten, dass die BNetzA in ihrer Fest­le­gung diese neuen wis­sen­schaft­li­chen Er­kennt­nis­se be­rück­sich­tigt und ihre be­ste­hen­den Be­wer­tungs­spiel­räu­men nutzt. Für das Gelingen der En­er­gie­wen­de ist ein sicherer und nach­hal­ti­ger Re­gu­lie­rungs­rah­men für die 20er Jahre un­ab­ding­bar“, sagte Andreae.

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