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BNetzA startet Konsultation zu Eigenkapitalkosten für Netzbetreiber für die 4. Regulierungsperiode

BDEW: „Unzureichende Investitionsbedingungen für den Netzaus- und Umbau gefährden Energiewende“

Heute hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Konsultation der zukünftigen Eigenkapitalkosten (EK I) für Strom- und Gasnetzbetreiber gestartet. 

Auf Basis der von ihr beauftragten Gutachten erwägt die BNetzA für die Eigenkapitalkosten eine historisch einmalig niedrige Vergütung. Deutschland erhielte damit im internationalen Vergleich trotz des steigenden Investitionsbedarfs für die Energiewende erneut die „rote Laterne“. Dabei berücksichtigt die BNetzA nicht, dass infolge der Finanzmarktkrise die von den Investoren erwartete Marktrisikoprämie deutlich gestiegen ist.

„Fakt ist, dass moderne Netze nicht zum Selbstkostenpreis zu haben sind. Fakt ist außerdem, dass die 4. Regulierungsperiode für Strom- und Gasnetze in die heiße Phase der Energiewende fällt. Es wird entscheidend sein, dass die Netzbetreiber in diesen Jahren zwischen 2023 und 2028 ihre volle Aufmerksamkeit und Kraft dem Aus- und Umbau der Netze widmen können. Nur ein konsequenter Netzausbau stellt sicher, dass grüne Energie jederzeit dorthin gelangen kann, wo sie gebraucht wird. Hierfür werden Milliarden-Investitionen erforderlich sein. Die notwendigen Netz-Investitionen müssen für Investoren und Kapitalgeber attraktiv bleiben. Unzureichende Investitionsbedingungen für den Netzaus- und Umbau würden die Energiewende dagegen gefährden“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW.

„Der jetzt konsultierte Festlegungsvorschlag ist weit von der Erwartung der Eigenkapitalgeber entfernt. Die anhand der – seit Beginn der Regulierung im Wesentlichen unveränderten - Vorgehensweise ermittelten Werte sind sowohl im internationalen Vergleich als auch historisch einmalig niedrig. Die ‚rote Laterne‘ bedeutet, dass Investitionen in deutsche Strom- und Gasnetze international gesehen die niedrigste Priorität eingeräumt werden. Die Investitionen sind dringend erforderlich, wenn wir unseren heutigen hohen Standard halten wollen. Gut ausgebaute, moderne Netze sind im essenziellen Interesse der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher und des deutschen Wirtschaftsstandorts.“

Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen hat sich der Finanzmarkt infolge der Finanzmarktkrise weiterentwickelt, so der BDEW. So ist entgegen der Einschätzung der BNetzA die von den Investoren erwartete Marktrisikoprämie nicht gesunken, sondern nachweislich gestiegen. Dem wird sowohl in der Bewertungspraxis wie auch in den Festlegungen der anderen europäischen Regulierungsbehörde deutlich Rechnung getragen. Dies haben wir in zwei wissenschaftlichen Gutachten überprüfen lassen. Demnach liegt eine marktangemessene Marktrisikoprämie bei 6,5 Prozent.

„Wir erwarten, dass die BNetzA in ihrer Festlegung diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt und ihre bestehenden Bewertungsspielräumen nutzt. Für das Gelingen der Energiewende ist ein sicherer und nachhaltiger Regulierungsrahmen für die 20er Jahre unabdingbar“, sagte Andreae.

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