Stromspeicher sind ein unverzichtbarer Baustein zur Erreichung eines klimaneutralen Stromsystems. Sie speichern den fluktuierend erzeugten Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen und geben ihn wieder ab, wenn er benötigt wird. Dadurch stabilisieren sie unabhängig von fossilen Grundlastkraftwerken die Stromnetze und gleichen Erzeugungs- und Nachfragespitzen an den Strommärkten aus. Nach dem Beschluss des Koalitionsvertrags „Speicher als eigenständige Säule der Energieversorgung neu zu definieren“, müssen jetzt endlich die mit dem Osterpaket verabschiedeten konkreten Rechtsvorschriften angegangen werden.
So ist beispielsweise gespeicherter Strom derzeit teurer, weil er grundsätzlich zum einen bei der Einspeisung in den Speicher und ein zweites Mal bei der späteren Nutzung mit Gebühren belegt wird. Das ist weder nachvollziehbar noch zielführend. Nur mit hohem administrativem Aufwand lässt sich diese Doppelbelastung zwischengespeicherter elektrischer Energie teilweise vermeiden. Wie solche Hemmnisse abgebaut werden können, zeigt das neue BDEW-Papier „Energiewende ermöglichen – drei Schritte, um das Potential von Stromspeichern zu heben“.
Das Papier identifiziert das Potenzial von Stromspeichern und die Kriterien, die Stromspeicher ausmachen, benennt den Handlungs- und Anpassungsbedarf, um mögliche Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der mit dem Osterpaket beschlossenen Speicherdefinition auszuschließen und zeigt die notwendigen Stellschrauben im energiewirtschaftlichen Rechtsrahmen zur Erschließung des Beitrags von Stromspeichern zum Gelingen der Energiewende. Dies betrifft zum Beispiel eine kohärente Definition von Energiespeicherung, die Befreiung von Netznutzungsentgelten und die Rolle von Speichern im EEG.
„In einem Energieversorgungssystem, das zunehmend auf volatile Erneuerbare Energien aufbaut, werden Flexibilitätsoptionen zum Ausgleich von Erzeugungs-, Last- und Strompreisschwankungen und zur Stabilisierung des Gesamtsystems immer wichtiger“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Restriktionen für Stromspeicher müssen daher dringend abgebaut werden. Dazu gehört es in erster Linie, den Begriff ‚Energiespeicherung‘ im gesamten nationalen Rechtsrahmen kohärent zu definieren und im Sinne der Strombinnenmarktrichtlinie zu beschreiben. So können eine falsche Ausweisung von Strommengen in der Strombilanz und eine doppelte Belastung von zwischengespeichertem Strom vermieden werden.“