Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/ Abwasser: "Der Bundesrat setzt mit seinen heutigen Beschlüssen wichtige Signale für den Schutz unserer Trinkwasserressourcen und für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die ablehnende Haltung des Bundesrates mit Blick auf eine mögliche Verlegung von Breitbandkabeln in Abwasserkanäle ist konsequent: Völlig ungeklärt ist die Frage, wie eine notwendige Erneuerung oder Sanierung - also Bauarbeiten - der Kanäle ohne Beeinträchtigung der Breitbandkabel durchgeführt werden könnte. Das ständig anfallende Abwasser muss jederzeit in erster Linie im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sicher entsorgt werden können. Breitbandkabel im Abwassernetz dürfen nicht zur Pflicht werden. Beim Breitbandausbau muss der Gesundheitsschutz der Bevölkerung oberste Priorität haben."
Zu den heute vom Bundesrat verabschiedeten Beschlüssen zur Novelle der Oberflächengewässer-Vorordnung sagte Weyand: "Wir unterstützen nachdrücklich die Forderung des Bundesrates, die Arzneimittel-Hersteller zur Veröffentlichung umfangreicher Informationen zur Abbaubarkeit und Umweltrelevanz von Arzneimittelwirkstoffen sowie über das Ausmaß möglicher Umweltbeeinträchtigungen zu verpflichten. Daraus möglicherweise abzuleitende Änderungen im Arzneimittelrecht, beispielsweise bezüglich der Zulassung von Arzneimitteln oder deren Medikation, wären dann folgerichtig im Sinne des Verursacherprinzips. Das gilt auch für die zu Recht geforderte Übernahme der finanziellen Verantwortung der Hersteller für durch den Einsatz von Arzneimitteln entstandene Umweltschäden."
Als einen Schritt in die richtige Richtung bewerte der BDEW ebenso die vorgeschlagene verstärkte Information der Öffentlichkeit zu fachgerechten Entsorgungsmöglichkeiten über die Arzneimittelverpackung. "Das Bundesregierung sollte diese Forderungen des Bundesrates bei der Novellierung der Verordnung berücksichtigen", forderte Weyand.