"Es gibt zwar einige Verbesserungen, dennoch steckt der Teufel weiterhin im Detail: Zwar sollen die zulässigen Düngemengen in den nitratgefährdeten Gebieten um 20 Prozent reduziert werden. Diese Reduzierung soll jedoch nicht für alle landwirtschaftlichen Flächen gleichermaßen gelten. Vielmehr handelt es sich um einen Durchschnittswert pro landwirtschaftlichem Betrieb. Es hilft aber nichts, wenn auf der einen Fläche deutlich weniger gedüngt wird und dafür an anderer Stelle deutlich mehr Dünger aufgebracht werden darf. Das ist besonders mit Blick auf düngeintensive Sonderkulturen oder den Maisanbau absolut kontraproduktiv für den Grundwasserschutz. Gerade für solche Anbaukulturen darf es keine Durchschnittsbetrachtungen geben.
Weiterhin besteht zudem die Gefahr, dass die Verordnung durch Ausnahmereglungen ausgehöhlt wird: Dies betrifft die Ermittlung der genannten Düngebedarfswerte. Gibt es hier zu viele Ausnahmen, besteht die Gefahr, dass der völlig unzureichende Status quo zementiert wird."