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BDEW zu Energiepreisbremsen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat heute Gesetzentwürfe für die Umsetzung von Gaspreisbremse und Strompreisbremse vorgelegt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Für die Menschen ist es extrem wichtig, dass die Entlastungen auch wirklich bei ihnen ankommen. Mit dem nun für März geplanten Start der Gaspreisbremse ist das möglich und die Energieversorger werden alles tun, die Gaspreisbremse schnell und effizient umzusetzen. Auch die geplante Rückwirkung zu Januar und Februar ist ambitioniert, aber machbar. Jedoch muss die Politik hierfür die Voraussetzungen schaffen. So muss das Verfahren zur Umsetzung der Gaspreisbremse für die Energieversorger einfacher werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf Frist und Form der Kundeninformation. Insbesondere mit Blick auf die Kürze der verbleibenden Zeit sind Nachbesserungen hierzu extrem wichtig.

Dies gilt im noch stärkeren Maße für den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse. Die vorliegenden Vorschläge sind so nicht verständlich und daher nicht umsetzbar. Eine zeitlich machbare Strompreisbremse kann nur funktionieren, wenn vereinfacht wird und die Umsetzung analog zur Gaspreisbremse geregelt wird. Im Mittelpunkt muss stehen, dass die Entlastungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen!“

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