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BDEW zu EuGH / Schlussanträge Generalanwalt / Bundesnetzagentur

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat gestern in dem Verfahren der Europäische Kommission gegen Deutschland bezüglich einer unvollständigen Umsetzung des 3. EU-Energiepakets beim Europäischen Gerichtshof seine Schlussanträge veröffentlicht.

Hierzu erklärt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Die Schlussanträge des Generalsanwalts stellen das deutsche Rechtssystem der normierenden Regulierung in Frage. Der BDEW unterstützt die Position der Bundesregierung in diesem Verfahren. Für eine konsistente Energiepolitik ist insbesondere mit Blick auf die ehrgeizigen Ziele auch in Zukunft eine politische Rahmensetzung für die Entscheidungen der Regulierungsbehörde erforderlich.

Der nationale Gesetzgeber muss die Möglichkeit haben, den gesetzlichen Rahmen für behördliche Entscheidungen zu setzen. Die dazu erlassenen Gesetze und Verordnungen schränken aus unserer Sicht nicht die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden ein, sondern stellen sicher, dass die Vorgaben für die Netzregulierung zur nationalen Energiepolitik passen.

Sollte der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen, hätte dies erhebliche Folgen für das Regulierungssystem in Deutschland. Dabei muss sichergestellt werden, dass die regulierungsbehördlichen Entscheidungen für die Netzbetreiber verlässlich, vorhersehbar und methodisch konsistent sind. Das Regulierungssystem muss dem Ziel verpflichtet sein, die im Zuge der Energiewende notwendigen Investitionen in die Netzinfrastruktur anzureizen und sicher zu stellen.“

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