Der Bundesrat hat heute eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratgefährdeter und eutrophierter Gebiete verabschiedet. Aus Sicht des BDEW reichen die Regelungen nicht aus, um die Nitrat-Belastung der Gewässer zu reduzieren.
„Mit der verabschiedeten Verwaltungsvorschrift besteht die Gefahr, dass die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie erneut verzögert wird. Laut dem Bundesrat braucht es für die Einrichtung des neuen Nitrat-Messnetzes noch 10 bis 15 Jahre“, sagt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. „Mit der Verwaltungsvorschrift wurden zusätzliche Anforderungen an das Messnetz festgelegt, wobei selbst die Einhaltung der bestehenden Regelwerke vielerorts noch nicht sichergestellt ist.“
Außerdem sollen für die Entscheidung, ob Schutzgebiete ausgewiesen werden, nicht mehr die tatsächlich gemessenen Grenzwertüberschreitungen der Nitratbelastung ausschlaggebend sein, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung. Grundlage für die Berechnung sind Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateintragsrisiken und Witterungsverhältnisse. „Damit droht ein künstliches ‚Wegrechnen‘ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen“, kritisiert Weyand.
Auch die pauschale Reduktion der Düngemengen um 20 Prozent, wie sie jetzt vorgesehen ist, sind aus Sicht des BDEW unzureichend: „Der Europäische Gerichtshof orientiert sich völlig zu Recht an der Frage, ob mit den geplanten Regelungen die Einhaltung des Grenzwerts von 50 Milligramm pro Liter gewährleistet werden kann und nicht daran, ob die Verordnung pauschale Düngereduktions-Vorgaben macht, die die tatsächlichen Belastungen ausblendet. Durch diese Regelungen lässt sich die Belastung unserer Grundwasser-Ressourcen nicht effektiv reduzieren.“
Im Vorfeld der Bundesratssitzung haben der BDEW und zehn weitere Verbände und Organisationen (Aktion Agrar, BUND, Deutsche Umwelthilfe, DNR, Germanwatch, Greenpeace, Grüne Liga, Global Nature Fund, NABU und ver.di) bereits in einem gemeinsamen Brief an die Umweltminister der Bundesländer klargestellt, dass der Entwurf der Verwaltungsvorschrift nicht konform mit der EU-Nitratrichtlinie ist und entsprechend auch nicht geeignet ist, diese in deutsches Recht umzusetzen.
„Das hat auch die EU-Kommission erkannt und bereits gedroht, das derzeit ruhende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufzunehmen, sollte die Verwaltungsvorschrift tatsächlich mit den vom Agrarausschuss des Bundesrats empfohlenen Änderungen beschlossen werden“, sagt Weyand. „Um die Nitrateinträge effektiv zu reduzieren und den drohenden Strafzahlungen an die EU-Kommission zu entgehen, brauchen wir endlich eine vollumfängliche Anpassung der Düngeverordnung an die europäischen Vorgaben und eine Transparenz über die Düngedaten.“