"Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums führt an einigen Punkten zu einem noch schärferen Kostensenkungsdruck. Dies ist mit Blick auf die notwendigen Investitionen in die Verteilnetze von bis zu 50 Milliarden Euro bis 2032 kontraproduktiv. Es darf außerdem nicht passieren, dass bereits getätigte Investitionen der Verteilnetzbetreiber entwertet werden. Dieser Effekt würde sich einstellen, wenn wie im Verordnungsentwurf vorgesehen der so genannte Sockelbetrag abgeschafft würde. Der Vertrauensschutz für bereits getätigte Investitionen wird mit den hierzu vorgesehenen Regelungen nicht gewährleistet.
Zu einem noch schärferen Kostensenkungsdruck führen insbesondere die Verkürzung der Regulierungsperiode auf vier Jahre und der noch kürzere Zeitraum, in dem Netzbetreiber die vorgegebenen Effizienz-Ziele erreichen müssen. Die Dauer der Regulierungsperiode sollte weiterhin fünf Jahre betragen. Realistische Vorgaben sollten das Erreichen von Effizienzzielen bis zum Ende der Regulierungsperiode vorsehen.
Positiv ist, dass der Entwurf zumindest teilweise die Bedingungen für zukünftige Investitionen der Verteilnetzbetreiber verbessert. Dies ist angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs im Verteilnetz ein Fortschritt. Hierfür hat sich der BDEW in den vergangenen Jahren intensiv eingesetzt. Verteilnetzbetreiber sollen künftig ihre Investitionskosten in dem Jahr refinanzieren dürfen, in dem sie in ihre Netze investiert haben. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird endlich der Zeitverzug beseitigt, der bislang dazu führt, dass die Netzbetreiber bis zu sieben Jahre darauf warten müssen, bis sie die von ihnen getätigten Investitionen durch entsprechende Einnahmen gegenfinanzieren dürfen.
Der BDEW wird sich in die anstehende Diskussion intensiv einbringen und sich weiterhin für angemessene Investitionsbedingungen und den Werterhalt bereits getätigter Investitionen der Verteilnetzbetreiber einsetzen."