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Statement für die Presse:

BDEW zum Bericht der Fachagentur Windenergie an Land

Die Fachagentur Windenergie an Land hat heute einen Bericht zur Ausbausituation von Windenergie onshore veröffentlicht. Dazu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Analyse der Fachagentur Windenergie an Land zeigt: Der Ausbau der Windenergie an Land steckt in einer kritischen Situation. Mit der Inbetriebnahme von nur 134 MW Windenergie-Leistung im gesamten ersten Quartal 2019 fällt das Zubauniveau zurück auf die Anfänge der Energiewende in Deutschland - und wir sind weit entfernt vom Erreichen der Klimaziele.

Wie die Fachagentur zeigt, ist das deutliche ‚Zubauloch‘ indes auf die misslungenen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften aus dem Jahr 2017 zurückzuführen. Was wir brauchen, sind neue und kreative Instrumente, um Anwohner und Kommunen stärker an der Wertschöpfung der Windenergie an Land zu beteiligen und die Akzeptanz zu stärken. Was wir nicht brauchen, sind wettbewerbsverzerrende und die Energiewende gefährdende Privilegien für einzelne Akteursgruppen.

Auch das Niveau neu genehmigter Windenergie-Projekte ist trotz Aufwärtstrend noch immer zu niedrig: Mit rund 400 MW neu genehmigter Anlagenleistung pro Quartal lässt sich der für die Ausbauziele erforderliche Zubaupfad nicht realisieren - geschweige denn ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbare am Bruttostromverbrauch in 2030 erreichen. Die Politik ist dringend gefordert, hier für Verbesserungen zu sorgen- statt über zusätzliche Restriktionen nachzudenken wie eine weitere massive Einschränkung der Flächenkulisse oder eine Höhenbeschränkung.

Die Windenergie an Land ist und bleibt das Zugpferd der Erneuerbaren Energien, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Daneben müssen wir auch das Potenzial der anderen Erneuerbaren Energieträger ausschöpfen, um 65 Prozent Erneuerbare in 2030 zu erreichen. In einem ersten Schritt sollte dazu die Flächenkulisse für Photovoltaik an Autobahnen und Schienenwegen verbessert werden: Der Korridor sollte auf mindestens 220 Meter ausgeweitet werden und sich auf das Ende der Bauverbotszone anstatt auf den Fahrbahnrand beziehen; zusammenhängende Flurstücke sollten besser genutzt werden können. Und schließlich muss der Deckel für die Offshore-Windenergie 2030 auf mindestens 17 GW angehoben werden."

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