„Mit dem Entwurf wird ein entscheidender Webfehler des Erneuerbare-Energien-Gesetzes endgültig beseitigt: Auch für Bürgerenergiegesellschaften sollen bei Ausschreibungen von Windkraftprojekten die gleichen Realisierungsfristen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben gelten wie für alle anderen Marktteilnehmer. Die im EEG bislang enthaltenen Privilegien führten zu Wettbewerbsverzerrungen. Sie waren außerdem derart unbestimmt, dass die explizit für diese Gesellschaften geschaffenen Vorteile auch von größeren Unternehmen in Anspruch genommen wurden. In den Ausschreibungen erhielten Bürgerenergiegesellschaften fast alle Zuschläge für den Bau von Windparks, zahlreiche Projekte wurden jedoch nicht realisiert. Seit 2018 sind diese Ausnahmen daher bereits ausgesetzt. Mit dem aktuellen Entwurf werden diese nun auch im EEG selbst dauerhaft gestrichen. Das ist wichtig, da das Moratorium hierzu ausläuft und ohne gesetzliche Klarstellung die Ausnahmetatbestände in den kommenden Ausschreibungen wieder gelten würden.
Eine große Chance hat die Bundesregierung leider erneut verpasst: Sie hätte den Gesetzentwurf dazu nutzen müssen, die dringend notwendige Beseitigung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik endlich umzusetzen. Erneuerbare Energien sind ein bedeutsamer Wirtschaftszweig. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Industrie und Handwerk dürfen gerade jetzt kein Spielball energiepolitischer Auseinandersetzungen sein.
Die Bundesregierung hätte zudem im Rahmen der Gesetzesänderung den Weg freimachen können für mehr Windkraft auf See. Um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erreichen, brauchen wir definitiv mehr Offshore-Windparks. Erforderlich ist daher die Anhebung des Offshore-Ziels für 2030 auf 20 Gigawatt. Es ist sehr wichtig, dass Ausbau-Ziel zeitnah anzuheben, da die Planungen der erforderlichen Netzanschlüsse jetzt beginnen. Die rechtzeitige Netzanbindung ist mitentscheidend dafür, ob die Ausbau-ziele erreicht werden können oder nicht. Positiv ist, dass künftig das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie direkt zuständig sein soll für die Prüfung und Genehmigung von Flächen für den Bau von Windparks auf See. Diese Kompetenz lag bislang bei der Bundesnetzagentur. Mit der Neuregelung kann das Verfahren zur Feststellung der Eignung von Offshore-Windpark-Flächen beschleunigt werden.“